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Keine Chefarzt-Vers keine Behandlung?!

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Spid:
Das mag so sein oder mag nicht so sein - ist mir aber egal.

WasDennNun:

--- Zitat von: Spid am 23.11.2020 07:30 ---Nun, es handelt sich um die Definition des deutschen Standardwerks. Deshalb ist anzunehmen, daß sie hinreichend ist. Eine hinreichende simple Definition ist einer komplexen oder komplizierten vorzuziehen, da letztere unnötig komplex oder kompliziert ist, da die simple Definition ja bereits hinreichend ist.

--- End quote ---
Ja, das ist richtig, aber wenn sich erstmal einen Horde von Anwälten damit beschäftigen müssen, ob und was jetzt alles zu dieser Simplen Definition gehört...

Aber wenn deine simple Vorstellung einer Wunde eine offene Gewebestelle ist, dann ist es ja nicht die des deutschen Standardwerkes.

Und dein Vorschlag einer staatlichen Wund- und Notfallversorgung ist halt leider nicht so simple abgrenzbar, wie du es hättest.

--- Zitat ---  solltest Du entweder versichern oder das finanzielle Risiko aus der Portokasse zahlen.
--- End quote ---
Oder klarstellen lassen, dass es noch zur staatlichen Wund- / Notfallbehandlung gehört.

Ich denke mal das läuft dann auf eine Reha-Versicherung raus, weil da ja auf keinen Fall in diesem System gehört.

Spid:
Natürlich ist es das. Da bedarf es keiner Horde von Anwälten - die beschäftigt eher das aktuelle System, insbesondere im Verhältnis Leistungserbringer und Versicherung. Es ist simpel, klar und sauber abgegrenzt - was ja auch u.a. daran erkennbar ist, daß jede Deiner noch so unsinnigen Vorbringungen daran einfach abgeperlt ist.

WasDennNun:

--- Zitat von: Spid am 23.11.2020 07:59 ---Natürlich ist es das. Da bedarf es keiner Horde von Anwälten - die beschäftigt eher das aktuelle System, insbesondere im Verhältnis Leistungserbringer und Versicherung. Es ist simpel, klar und sauber abgegrenzt - was ja auch u.a. daran erkennbar ist, daß jede Deiner noch so unsinnigen Vorbringungen daran einfach abgeperlt ist.

--- End quote ---
Ich sehe nicht das da was abgeperlt ist, nur weil du die vermeidliche einfache definition des Begriffes Wunde
mit Wunde = kann man Pflaster drauf machen verbindest.
(unabhängig davon, dass der Herzinfakt ja auch zu einer Notfallbehandlung gehört)
Und die Aknebehandlung natürlich eine Wundbehandlung ist.
und nicht der Fußpilz behandelt werden muss, sondern nur die Wunden die er verursacht.
Gleiches gilt natürlich für das offene Bein des Diabetikers.....

Und so kann man die Listen der zu behandelnde offensichtlichen und nicht offensichtlichen Wunden ergänzen. Denn es gibt viele Dinge die eine Un­terbrechung des Zu­sammenhangs von Kör­per­geweben mit oder oh­ne Substanz­verlust sind, und somit unter deiner bevorzugten Wunddefinition fallen, auch wenn du es nicht wahrhaben willst)

Wdd3:

--- Zitat von: Spid am 23.11.2020 07:49 ---Das mag so sein oder mag nicht so sein - ist mir aber egal.

--- End quote ---

Das klingt wie: "Ich hab keine Ahnung und es ist mir egal"

Zum wiederholten Mal billigst du den Tod von Menschen. Selbstverständlich ist das Menschenverachtend.
 

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