AG bietet an, Stunden, die im Rahmen des Corona-Einsatzes über der Kappungsgrenze liegen, auf Antrag abzugelten.
Wohl mit dem "normalen Stundensatz".
Aber: sind das bei Abordnung für diesen Dienst nicht eher Stunden aus Mehrarbeit als Überstunden, welche höher zu vergüten sind? Oder ist das der gleiche "Stundensatz"?
Wie würde es alternativ mit einem Anrecht auf Zeitausgleich bzw. Urlaub aussehen?