Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Personalrat Freistellung Gehalt
ansagn:
Guten Tag,
Für mich stellt sich derzeit die Frage, ob ich eine Wahl in den Personalrat in Erwägung ziehe. Wenn sich daraus eine Freistellung ergeben würde, mit welchem Gehalt kann ich rechnen, bzw. muss ich mit Einbußen rechnen?
Zu den Fakten: Ich arbeite im TvöD Kommunen, bin dort in der Pflege ansässig und verdiene im Durchschnitt mit den Zulagen (Wechselschicht, Nachtdienst, Wochenende,..) und Bereitschaftsdiensten um die 3.000€ netto im Monat.
Kann mir hierzu jemand von Euch weiterhelfen? Darüber wäre ich sehr dankbar.
Gruß
Spid:
Der TVÖD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.
Novus:
Für Freistellungszeiten fallen keine Zulagen an, ansonsten wird der normale Stundenlohn gezahlt.
Nachlesen kannst du das im entsprechenden LPersVG oder dem BPersVG - Landespersonalvertretungsgesetz - Bundespersonalvertretungsgesetz.
Was für dich gilt kann ich nicht sagen, dafür müssten Bundesland und Arbeitgeber angegeben werden.
Börnie:
--- Zitat von: Novus am 18.11.2020 23:26 ---Für Freistellungszeiten fallen keine Zulagen an...
--- End quote ---
Konkretisiert wird dieser Grundsatz unter anderem durch Regelungen zur Lohnfortzahlung. So ist in den §§ 46 BPersVG, 37 BetrVG geregelt, das die Mitglieder des jeweiligen Rates von ihrer Tätigkeit im erforderlichen Umfang freizustellen sind und das Arbeitsentgelt dabei nicht gemindert werden darf. Mitglieder von Betriebsräten oder Personalräten haben damit kraft Gesetzes einen Anspruch auf den gleichen Lohn, den sie erhalten hätten, wenn sie ihr Ehrenamt nicht ausüben würden. Ähnlich wie bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz - EntgFG) gilt damit das so genannte Lohnausfallprinzip.
Zum fortzuzahlenden Entgelt gehören neben der Grundvergütung unter anderem auch alle Zuschläge und Zulagen, die ohne Arbeitsbefreiung verdient worden wären. Nicht erfasst sind Aufwendungsersatzleistungen wie beispielsweise Reise- und Verpflegungskosten. Diese sind nämlich keine Gegenleistung für geleistete Arbeit, sondern (nur) ein Ausgleich für tatsächlich angefallene zusätzliche Belastungen.
Wdd3:
Sehen wir mal davon ab das die Motivation einem PR beizutreten m. E. eine andere sein sollte. Im PR erhält man Zulagen für Leistungen die nicht erbracht werden?
Da ist es wenig erstaunlich das dies ein Sammelbecken für Müßiggänger ist.
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