...in NRW ist es grundsätzlich so, dass freigestellte PR nicht schlechter gestellt werden dürfen als vor ihrer Freistellung...das bedeutet auch, dass man keine finanziellen Verluste haben darf (also sämtlich zulagen etc. auch weitzer gezahlt werden)...
...darüber hinaus muss auch das berufliche Fortkommen bei langjährigen Freigesetllten sichergestellt werden (hier muss der Dienstherr für ein geeignetes System sorgen)...
...im "Aachener Raum" hat vor zwei Jahren mal einen Fall gegeben, wo der als Messgehilfe eingestiegene PR zum Schluß eine EG 15 bekommen sollte... da hatten sie "ein wenig" übertrieben, denn das berufliche Fortkommen hat sich natürlich an den normalen Werdegängen zu orientieren (mir ist allerdings auch schonmal ein PR aus dem gD des IM untergekommen, der nach B2 besoldet wurde)...