Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst > weitere Tarifverträge
Mehrfacharbeit
WYSWIG2019:
Regel 1 die zweite Arbeit ist in eine andere Lohnstufe einzuordnen(meißt lohnstufe 6)
Verteil wird die Beitragsbemessungsgrenze (dieses Jahr2020: 6900 AV RV Brutto und 4687,5 KV PV Brutto )
Regel 2 Jeder Arbeitgeber darf nur bis zur höhe der Beitragsbemessungsgrenze die Beträge ansetzen.
Für KV PV: Ist das Gehalt kleiner als 4687,5 ist der tatsächliche Lohn anzusetzen sonst max 4687,5.
Für AV RV:Ist das Gehalt kleiner als 6900 ist der tatsächliche Lohn anzusetzen sonst max 6900
Regel 3 Sind alle Gehälter weniger als 4900 findet keine Verteilung der KV PV und RV AV statt. Unter 6900 findet keine RV AV statt.
Regel 4 Sind alle BruttGehälter zusammen über 4900 wird KV PV verteilt Dabei ergibt sich jeweils ein höheres Netto und kleinere Abgaben (bei Berichtigungen des Lohnzettels ergibt sich eine -Aufrolldifferenz z.B. 50. Das besagt du hast anstatt 3500 nur 3450 bekommen und dieser Betrag muß in den Kommenden Lohnabrechnungen ausgezahlt werden.
Regel 5 sind alle BruttGehälter zusammen über 6900 findet auch hier eine Veteilung von RV AV statt. Und wie bei der KV PV steigt dein Nettolohn.
In beiden Fällen muß auch der SVAV RV und SVKVPV Bruttobetrag sinken
Regel 7 Verlagert der Arbeitgeber die Zahlung der Krankenkasse an dich so muß er seinen Arbeitgeber Anteil an dich überweisen. In diesem Falle könnte sich teoretisch eine Rückzahlung der ArbeitgeberanteileKV PV ergeben wenn der AV RV der in der Regel höher ist auflöst , das dann trotzdem eine -Aufrolldifferenz ergibt.
Regel 8 Ist ein BruttoGehalt größer als 6900 ist es absolut sicher das sich keine Rückzahlungen ergeben sondern immer höhere Auszahlungen weil die RV AV mit 2,005% pro Anteil höher sind .
Regel 9 erreich das 2 Gehält dann die 4687,5 haben beideArbeitgeber die hälfte erreich und müssen keine weiteren Berechnungen anstellen . Aber bis 6900 muß die SV RV AV Brutto weiter geteilt werden .
Die -Aufrolldifferenz steigt schneller . Am ende der Verteilung ergibt sich eine -Aufrolldifferenz von über 150€ wenn die Arbeigeberanteile KV PV kompensiert werden müssen. Wenn nicht müßten die Abzüge KV PV und RV AV auf die Hälfte geschrumpft und dein Gehalt entsprechend gestiegen sein.
Spid:
Wie meinen?
WYSWIG2019:
Zum Schluß die Formel: Beitragsbemessungsgrenze(wenn Gesamtlohn die Beitragsbemessungsgrenzeüberschreitet) oder Summe aller Gehälter (wenn die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschritten wird) mal Anzusetzender Einzellohn (des jeweiligen Arbeitgebers) Geteilt durch Summe aller anzusetzenden Gehälter = Anteil des jeweiligen Lohns
Ja da gibt es jede Menge Missverständnisse und Falsch Berechnungen. Findet Ihr euch darin wieder? Teilt mir eure erfahrungen mit.
WYSWIG2019:
UNd noch etwas: Einkommenssteuer Nachzahlungen sind trotz sSteuerklasse 6 bei Mehrfacharbeit zu Leisten(kalte Progression). Man kann auf den Seiten des Bundesfinazministerium in etwa( +- 10€) die Einkommenssteuer des Gesamtentgeldes ermitteln. Insgesamt ist durch die Rückerstattungen der RV AV KV PV Entgelte dieses Manko aber fast wieder Aufgehoben.
Spid:
Wie meinen?
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