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Mehrfacharbeit

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Isie:
@WYSWIG2019: Willst du uns auf den Arm nehmen? Falls nicht, stelle bitte eine verständliche Frage.

WYSWIG2019:
Für den Arbeitnehmer ausgedrückt: Analog zu den zuerst geposteten Regeln
Regel1 Die Basis der Berechnugen sind die Beitragsbemessungsgrenzen, die die Abzüge begrenzen. Im Jahr 2020 sind das 6900 für SVBrutto-AV RV und für SVBrutto KV -PV sind das 4687,5. Beispiel  Ist das Gehalt über 5000 kann nur von 4687,5, die Krankenkassenbeträge berechnet werden 7,3% von 4687,5 ergibt deinen maximal Abzug der erhoben werden kann.   
Regel 2 und 3 ist dein Gehalt kleiner als 4687,5 darf der Abzug  nicht höher sein wie zuvor. Ist er höher hat der Arbeitgeber die Beitragsbemessungsgrenze anstatt den tatsächlichen Lohn eingesetzt.
Regel 4 Ab 4687,5  wird verteilt dabei gilt beide Arbeitgeber müssen anteilig die Abgaben kürzen und die Beiträge müssen vom jeweiligen Gehalt niedriger ausfallen. Hat man Netto nicht mehr hält sich der Arbeitgeber nicht daran. Die Anteile ausgedrückt im neuen SV Brutto beider Parteien  ergeben immer 4687,5
Pikantes Detail :manche Arbeitgeber melden nicht monatlich die Bruttogehälter an. Sie sind aber dazu verpflichtet. Wenn alle Einspruchsfristen abgelaufen sind  1.3. des Folgejahres   kann der Arbeitgeber seine Meldungen korrigieren und zuviel gezahltes zurück bekommen. Du selbst bekommst keine Nachricht. Wird keine Berichtigung geschickt behält Krankenkasse und Rentenversicherung  das Geld. Die Kontrolle liegt im übrigen bei den Krankenkassen. Die Rentenversicherung erhält zwar die Meldungen der kommulierten  SV- RV Brutto Beträge haben aber keine Information welche Bruttogehälter dahinter liegen und haben keine Kontrollfunktion. Wenn Krankenkassen Überschüsse melden dann....... 
Regel 5 Ab 6900 wird RV AV geteilt. Also  auch hier analog wie in Regel 2, 3 und 4 entsprechend angewendet.
Regel 7 es entstehen Rückzahlungen für Arbeitgeberanteile KV PV wenn die  Abrechnung der Krankenkasse über deinem Konto laufen. Die Auszahlungen sind um den Arbeitgeberanteil erhöht. Es wird keine Beiträge von Krankenkasse in der Abrechnung ausgewiesen.
Regel 8 es entstehen garantiert keine Rückzahlungen bei Abrechnung KV PV über dein Konto von weil dann  RV AV Aufrechnung immer höher ist als Arbeitgeberbeiträgen KV PV. Mit jedem SV Bruttoanteil ensteht bei beiden Gehältern dann ein höheres Netto Bei 1000 sind es bei den 6900 schon 30 Euro und bei 6900 sind das 150€ im Montat mehr.
Regel 9  du hast bei voller Ausnutzung der Beitragsbemessungsgrenzen bei beiden Arbeitgebern die halben Beitragssätze  oder bei 3 Arbeitgebern ein drittel. Könnt Ihr diese Regeln bestätigen?

Spid:
Wie meinen?

Wdd3:
Auf welchen Tarifvertrag sollen sich die Regeln beziehen?  ???

Kaiser80:

--- Zitat von: WYSWIG2019 am 19.11.2020 11:16 ---Könnt Ihr diese Regeln bestätigen?

--- End quote ---
Also Regel 6 kann ich bestätigen...

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