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Leistungsorientierte Bezahlung LoB

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Versorger112:
Hallo, mal eine Frage in die Runde.
Wem steht die LoB zu, oder anders, bekommt man die LoB erst nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit?
Am 01.01.2020 hat ein neuer MA bei uns seinen Dienst angetreten. Nun ist es, wie die Jahre davor soweit, das man seine Selbstbewertungsbogen für die LoB ausfüllen muss. Leider hat dieser neue MA keinen Bogen bekommen, mit dem Hinweis, er müsse ein volles Jahr bei dem AG beschäftigt sein. ist das korrekt, wenn ja, wo finde ich dies?
Danke schon mal im voraus, und bleibt alle gsund.

Spid:
In der Dienst-/Betriebsvereinbarung

MrRossi:
Leistungsentgelt muss jedem Mitarbeiter zugänglich sein. Es ist Entgeltbestandteil und der Anspruch besteht mit dem Eintritt ins AV.
Leistungsbeurteilungen können/müssen kurzfristiger erfolgen auch wenn sie individuell gestaltet werden müssten.
Schade dass noch nicht viele gegen die ganzen "falschen" Vereinbarungen geklagt wurde...

Spid:
Das ist unzutreffend. Es muß grundsätzlich allen Beschäftigten zugänglich sein. Das ist ein erheblicher Unterschied - der eben auch Stichtagsregelungen möglich macht. Das BAG hatte noch über keinen solchen Fall zu entscheiden. In der Literatur wird eine gewisse Bandbreite vertreten, was regelbar ist - von 3-6 Monaten über Probezeit bis hin zu einer Beschäftigung im Vorjahr.

Versorger112:
Schon mal Danke an alle,
werde mir die Dienst/Betriebsvereinbarung ( wenn es eine solche gibt ) einmal anschauen.

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