Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Leistungsorientierte Bezahlung LoB
Schokobon:
Es soll ja Dienststellen geben, in denen PR und AG keine Einigung zur LOB BV erzielen und es deshalb seit Jahren keine LOB für die Beschäftigten gibt.
Spid:
Wenn keine BV/DV zustandekommt, ist doch nach PE Nr. 1 zu §18 Abs. 4 TVÖD auszuschütten.
Börnie:
Ich kenne eine Stadtverwaltung, die hat erst im letzten Jahr ihre DV abgeschlossen. War ein schöner Geldsegen für die Beschäftigten in 2019, da ja seit über 10 Jahren "angespart" wurde und das angesparte Budget dann direkt in 2019 ausgekehrt wurde. In den Arsch beißen gehabt haben dürfen sich nur diejenigen, die vor 2019 aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden waren, die haben jahrelang die Röhre geguckt, weil Sie ja nur den Betrag gem. PE Nr. 1 zu §18 Abs. 4 TVÖD erhalten haben...
Spid:
Und ich kenne Kommunalverwaltungen, die DV geschlossen haben, die eine pauschale Ausschüttung ohne Leistungsbewertung zum Inhalt hatten - mit der Rechtsfolge, daß das keine DV i.S.d. §18 TVÖD ist und dadurch das Anwachsen das Budgets nicht gehemmt wurde.
Bastel:
Gibts das ganz eigentlich auch beim Bund?
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