Leistungsorientierte Bezahlung LoB

Begonnen von Versorger112, 19.11.2020 08:07

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MrRossi

Zitat von: Texter in 20.11.2020 08:00
Ich denke schon, da das Gesamtvolumen auch anhand der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres berechnet wird.
Warum sollten die erst 12 Monate später feststehen?

Spid

Wo wäre das behauptet worden?

MrRossi

Zitat von: Spid in 20.11.2020 09:31
Wo wäre das behauptet worden?
Im Kontext zur vorangegangenen Fragestellung.


MrRossi

Zitat von: Versorger112 in 19.11.2020 15:16
So, ich noch mal.
Also, nach mehrmaligen Nachfragen wurde mir mitgeteilt, dass Auszahlung welche im Dezember 2020 stattfindet, für das Jahr 2019 wäre. Da war ich ein wenig überrascht. Die DV habe ich nicht gesehen. Ist sowas korrekt, kann man das in einer DV festmachen?
Danke im voraus
Merke: Zwischen dem Ende 2019 und Dezember 2020 liegen ca. 12Monate.

Zitat von: Texter in 20.11.2020 08:00
Ich denke schon, da das Gesamtvolumen auch anhand der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres berechnet wird.


Somit meine rhetorische Frage warum die erst 12 Monate später feststehen sollten.  Der Begriff "auch" als bekräftigende Aussage lässt den Schluss zu, das es garnicht früher zu erwarten wäre die Höhe des Gesamtvolumens früher ermitteln zu können.

Spid

Nein, läßt es nicht. Der Nutzer @Texter hat lediglich einen Sachzusammenhang zwischen der LOB und dem Vorjahr hergestellt, indem er auf die Bildung des Volumens hinwies. An keiner Stelle führte er aus, daß das Volumen erst zu einem bestimmten Zeitpunkt feststehe.

Kryne

Zitat von: Versorger112 in 19.11.2020 15:16
So, ich noch mal.
Also, nach mehrmaligen Nachfragen wurde mir mitgeteilt, dass Auszahlung welche im Dezember 2020 stattfindet, für das Jahr 2019 wäre. Da war ich ein wenig überrascht. Die DV habe ich nicht gesehen. Ist sowas korrekt, kann man das in einer DV festmachen?
Danke im voraus

Warum hast du die DV nicht gesehen ? Diese muss doch irgendwie zugänglich sein. Da wird das drinstehen in irgendeiner Art und Weise.

Bei uns steht z.B. drin, dass man mindestens 6 Monate dabei sein muss um eine Auszahlung zu erhalten.

Das jemand der am 01.01.2020 schon angefangen hat in 2020 keine LOB Auszahlung bekommt, empfinde ich als sehr befremdlich, weshalb ich mir an seiner Stelle die entsprechende DV ganz genau anschauen würde.


MrRossi

Der Sachzusammenhang war garnicht Teil der Fragestellung, die zeitliche Lage der Auszahlung als inhaltlicher Teil einer DV schon.
Wenn die Frage abzielte auf die zeitliche Lage, wie zu erkennen, wie steht denn die Beantwortung
Zitat von: Texter in 20.11.2020 08:00
Ich denke schon, da das Gesamtvolumen auch anhand der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres berechnet wird.
in Zusammenhang, wenn nicht eben über den Zeitpunkt der Berechnung?

PS: Wobei das Auszahlungsvolumens 2019 sowieso aus den Entgelten 2018 gebildet wird/wurde.

Spid

Die Frage war, ob dies so zulässig in einer DV geregelt sein könne. Mithin kommt der Bewertung, ob ein Sachzusammenhang besteht, erhebliche Bedeutung zu. Nach einem Auszahlungszeitpunkt war hingegen nicht gefragt.

MrRossi

Und wie steht zu der von Dir angenommenen Fragestellung ob das in einer DV zulässig sei, die gegebene Antwort: Ich denke schon, da dasGesamtvolumen auch anhand der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres berechnet wird. ?
Es ist absolut unbedeutend. Daher unterstelle ich das der Verfasser nur auf die zeitliche Lage abzielte. 

Spid

Es ist nicht die von mir angenommene Fragestellung, es ist die Fragestellung:
Zitat von: Versorger112 in 19.11.2020 15:16
Ist sowas korrekt, kann man das in einer DV festmachen?

Und der Sachzusammenhang ist dafür eben nicht unbedeutend. Den Gestaltungsmöglichkeiten der Betriebsparteien sind Grenzen gesetzt, da die LOB grundsätzlich allen Beschäftigten zugänglich sein soll. Die Begründung für Stichtage oder sonstige Regelungen, die zum Ausschluß eines Teils der Beschäftigten führt, kann u.a. über einen Sachzusammenhang erfolgen.

MrRossi

Was bitte ist nach deiner Auffassung die Fragestellung konkret?
Nach meiner, ob in einer DV geregelt werden kann die Auszahlung 12 Monate nach Ende des Beurteilunszeitraumes zu leisten.

Spid

Ob in der DV geregelt werden kann, daß die Zahlung in 2020 auf 2019 bezogen wird. Zum Beurteilungszeitraum hat der TE sich nicht eingelassen, er hat sich auch nicht zur Natur des Bezugs geäußert.

MrRossi

Wenn die Zahlung für das Jahr 2019 ist sollte das sinngemäß nach dem Ende des Beurteilungszeitraumes sein.

Spid

Ist das so? Schließlich kann sich die Aussage eben so gut darauf beziehen, daß die Bemessungsgröße für die 2020er-Zahlung die Summe der 2019er-Entgelte ist.