Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Autobahn GmbH - keine Informationen wie es weitergeht ab 1.1.21
Girasole:
Genau darum geht es. Es sind höherwertigere Aufgaben. z.B hat eine Kollegin in der EG 8 jede Menge Aufgaben von der EG 9 übertragen bekommen. Als sie nach einer Höhergruppierung fragte wurde dies verneint.
Spid:
Wenn es sich um übergeleitete Mitarbeiter i.S.d. §3 EÜTV sind und sich aus dem Entgeltgruppenverzeichnis eine höherer Entgeltgruppe ergibt, sind die übergeleiteten TB durch Antrag nach §5 EÜTV höhergruppiert. Geht es um eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung, so kann diese nur einvernehmlich erfolgen und führt zur Eingruppierung entsprechend des Eingruppierungsverzeichnisses.
suseliese:
Meine Frage:
Wenn eine Kollegin die EG 11 bisher beim Land hatte, dann übergeleitet zur Autobahn geht und ab April 2021 Aufgaben in einem anderen Team in der E9 macht, kann die dann auf dem "neuen" Arbeitsplatz runter gestuft werden?
Spid:
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Sofern sich die Parteien auf eine geringwertigere auszuübende Tätigkeit einigen, erfolgt eine Herabgruppierung.
Girasole:
Gibt es Fristen wie lange die Überprüfung einer Entgeltgruppe dauern darf?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version