Hallo!
Als Neuling habe ich die Frage, ab wann "vielseitige" Fachkenntnisse bejaht werden können und ob dies auch gilt, wenn unterschiedliche Teile der EGO zum TV-L Anwendung finden.
Konkreter Fall:
Hausmeister mit 30% - E5 (Teil III, Nr. 2.3)
Verwaltungstätigkeit mit 70% - E5 (Teil I)
Beinhaltet die E5 des Hausmeisters ebenfalls "gründliche Fachkenntnisse" oder nur die Ausbildungsvoraussetzungen?
Und davon abgewandelt hätte ich noch die Frage, ob im Rahmen einer "Gesamtbetrachtung" auch eine Entgeltgruppe ermittelt werden kann, die in den einzelnen Arbeitsvorgängen nicht auftaucht.
Also in etwa so:
Arbeitsvorgang 1 - 30% mit E3
Arbeitsvorgang 2 - 30% mit E4
Arbeitsvorgang 3 - 40% mit E6
Das ergibt wohl in der Summe eine E4 (Entgeltgruppenvergleich) oder gibt es eine Art "Gesamtbewertung", die eine E5 rechtfertigen würde?
Vielen Dank !!!