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Wann Jahressonderzahlung?

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WasDennNun:

--- Zitat von: Kommunalgenie am 24.11.2020 16:59 ---
--- Zitat von: Saggse am 24.11.2020 16:22 ---
--- Zitat von: Pakart am 23.11.2020 22:45 ---Nee der 1.11. ist doch auch doof. Der 1.7. ist der Beste, ab da gibt es die volle JSZ, soweit ich es bisher verstanden habe. Und alles nach dem 30.9. ist doof, weil da gibt es überhaupt keine JSZ mehr, weil die Berechnungsgrundlage doch dann 0 ist.

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Also zumindest im TVÖD-VKA wird die JSZ um 1/12 für jeden Kalendermonat, in dem kein Anspruch auf Entgelt bestand, gemindert. Daher ist nix mit voller JSZ bei Beschäftigungsbeginn am 1.7., sondern man kriegt dann die Hälfte! Im vorliegenden Fall geht es also wahrscheinlich ohnehin nur um 1/12 der JSZ, auf die aber tatsächlch Anspruch bestehen könnte.

Hach ja, wenn man nur wüsste, welcher Tarifvertrag anzuwenden ist...

BTW, rein interessehalber: Spricht eigentlich irgendwas dagegen, zum 1.12. zu kündigen statt zum 30.11.?

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Denke in den meisten Arbeitsverträgen wird "....zum Monatsende" als Kündigungsfrist genannt werden oder?

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Frist! Aber wo steht da Vertragsende?

bebolus:

--- Zitat von: bebolus am 24.11.2020 17:23 ---Don't feed the troll.

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