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Wann Jahressonderzahlung?

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MH:

--- Zitat von: papajabaum am 22.11.2020 18:56 ---Wenn ich am 1. Dezember anfange, wann bekomme ich dann die Jahresonderzahlung?
Tarifvertrag sagt das alle die am 1. Dez im Arbeitsverhältniss stehen die Jahressonderzahlung bekommen. Dann mit dem Novembergehalt. Widerspricht sich das nicht? Wie soll ich die Jahressonderzahlung bekommen wenn ich garkein Novembergehalt bekomme?

--- End quote ---

Im Übrigen möchte ich dich auch noch darauf hinweisen, dass du zudem auch die Corona-Sonderzahlung nicht erhalten wirst, welche Ende des Jahres 20 im Dezember steuerfrei ausgezahlt wird, zumindest WENN dein Tarif in 2020 verhandelt wurde...… aber da wir ja nicht wissen, welchen Tarif... 
Unfair, nicht wahr? Bei dir wären es wohl 600€. Ich denke nicht, dass du eine höhere Eingruppierung hast.
So, ich bin jetzt raus aus der ganzen Sache... Servus.

Isie:

--- Zitat von: Kat am 24.11.2020 13:37 ---
--- Zitat von: Isie am 22.11.2020 19:19 ---Wenn dir eine Jahressonderzahlung zusteht, wird sie mit dem Dezembergehalt gezahlt. Ob sie dir zusteht, richtet sich nach dem Tarifvertrag, der für dich gilt. Da du deine Frage unter allgemeine Diskussion gepostet hast statt in dem passenden Unterforum, bekommst du hier natürlich keine verbindliche Antwort.

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Falsch. Sie wird mit dem Novembergehalt gezahlt.

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Sehr witzig. Im gesamten Thread geht es darum, dass das Arbeitsverhältnis erst am 01.12. beginnt und ob eine Jahressonderzahlung zusteht. Da der TE sich nicht durchringen konnte, den für ihn geltenden Tarifvertrag zu nennen, stochern wir alle im Nebel.

Saggse:

--- Zitat von: Pakart am 23.11.2020 22:45 ---Nee der 1.11. ist doch auch doof. Der 1.7. ist der Beste, ab da gibt es die volle JSZ, soweit ich es bisher verstanden habe. Und alles nach dem 30.9. ist doof, weil da gibt es überhaupt keine JSZ mehr, weil die Berechnungsgrundlage doch dann 0 ist.

--- End quote ---
Also zumindest im TVÖD-VKA wird die JSZ um 1/12 für jeden Kalendermonat, in dem kein Anspruch auf Entgelt bestand, gemindert. Daher ist nix mit voller JSZ bei Beschäftigungsbeginn am 1.7., sondern man kriegt dann die Hälfte! Im vorliegenden Fall geht es also wahrscheinlich ohnehin nur um 1/12 der JSZ, auf die aber tatsächlch Anspruch bestehen könnte.

Hach ja, wenn man nur wüsste, welcher Tarifvertrag anzuwenden ist...

BTW, rein interessehalber: Spricht eigentlich irgendwas dagegen, zum 1.12. zu kündigen statt zum 30.11.?

Kommunalgenie:

--- Zitat von: Saggse am 24.11.2020 16:22 ---
--- Zitat von: Pakart am 23.11.2020 22:45 ---Nee der 1.11. ist doch auch doof. Der 1.7. ist der Beste, ab da gibt es die volle JSZ, soweit ich es bisher verstanden habe. Und alles nach dem 30.9. ist doof, weil da gibt es überhaupt keine JSZ mehr, weil die Berechnungsgrundlage doch dann 0 ist.

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Also zumindest im TVÖD-VKA wird die JSZ um 1/12 für jeden Kalendermonat, in dem kein Anspruch auf Entgelt bestand, gemindert. Daher ist nix mit voller JSZ bei Beschäftigungsbeginn am 1.7., sondern man kriegt dann die Hälfte! Im vorliegenden Fall geht es also wahrscheinlich ohnehin nur um 1/12 der JSZ, auf die aber tatsächlch Anspruch bestehen könnte.

Hach ja, wenn man nur wüsste, welcher Tarifvertrag anzuwenden ist...

BTW, rein interessehalber: Spricht eigentlich irgendwas dagegen, zum 1.12. zu kündigen statt zum 30.11.?

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Denke in den meisten Arbeitsverträgen wird "....zum Monatsende" als Kündigungsfrist genannt werden oder?

bebolus:
Don't feed the troll.

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