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Wann Jahressonderzahlung?
Pakart:
--- Zitat von: Sozialarbeiter am 23.11.2020 21:16 ---Der 01.12. ist nach diesem sagenumwobenen Tarifvertrag nunmal der "ungünstigste" Arbeitsbeginn hinsichtlich JSZ, während der 01.11. der vermutlich "günstigste" Arbeitsbeginn ist.
Da hilft kein Meckern im Nachhinein. Du hast diesen Arbeitsvertrag unterschrieben. Du hättest das im Vornerein ja auch noch anders aushandeln können.
Aber du musst das Arbeitsverhältnis zum 01.12. ja nicht beginnen und kannst noch warten, wenn es dir fairer vorkommt.
--- End quote ---
Nee der 1.11. ist doch auch doof. Der 1.7. ist der Beste, ab da gibt es die volle JSZ, soweit ich es bisher verstanden habe. Und alles nach dem 30.9. ist doof, weil da gibt es überhaupt keine JSZ mehr, weil die Berechnungsgrundlage doch dann 0 ist.
gerzeb:
Hoboboy bist du es???
Man kann echt nur mit dem Kopf schütteln... Nicht mal eine einzige Minute gearbeitet und willst schon belohnt werden :o ::)
Ich glaube hier an einen Troll der gar keine Antwort will und nur Unfrieden stiften möchte. Hätte er wirklich Interesse an einer Antwort würde er den Tarifvertrag verraten. Überhaupt scheint es so, als wäre papajabaum nicht die hellste Kerze...
MH:
--- Zitat von: gerzeb am 24.11.2020 08:20 ---Hoboboy bist du es???
Man kann echt nur mit dem Kopf schütteln... Nicht mal eine einzige Minute gearbeitet und willst schon belohnt werden :o ::)
Ich glaube hier an einen Troll der gar keine Antwort will und nur Unfrieden stiften möchte. Hätte er wirklich Interesse an einer Antwort würde er den Tarifvertrag verraten. Überhaupt scheint es so, als wäre papajabaum nicht die hellste Kerze...
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Genau die Frage habe ich mir auch gestellt.. :). Wollte nur nicht fragen..
Kat:
--- Zitat von: Isie am 22.11.2020 19:19 ---Wenn dir eine Jahressonderzahlung zusteht, wird sie mit dem Dezembergehalt gezahlt. Ob sie dir zusteht, richtet sich nach dem Tarifvertrag, der für dich gilt. Da du deine Frage unter allgemeine Diskussion gepostet hast statt in dem passenden Unterforum, bekommst du hier natürlich keine verbindliche Antwort.
--- End quote ---
Falsch. Sie wird mit dem Novembergehalt gezahlt.
Lars73:
Schwerlich, wenn es wie hier im Sachverhalt kein Novembergehalt geben wird, weil das Arbeitsverhältnis erst im Dezember beginnt. Allerdings wäre die Frage ob wirklich bis zum Dezembergehalt gewartet werden darf oder eine frühere Zahlung erfolgen muss.
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