...sicherlich steht auch irgendwo im anzuwendenden Tarifvertrag wie sich die Jahressonderzahlung errechnet?
Errechnet diese sich durch das durchschnittliche Gehalt der vorigen Monate, in denen du noch nicht angestellt warst und folglich 0,-€ erhalten hast, woraus sich aufgrund der Bemessungsgrundlage von 0,-€ auch eine Jahressonderzahlung von 0,-€ ergibt ud eine Auszahlung somit Obsolet wird?
Du kannst keine kompetente Hilfe erwarten, wenn du die relevanten Angaben nur selbst paraphasiert wiedergibst. Es kommt, wie Spid geschrieben hat, auf den exakten Wortlaut und ggf. weitere tarifliche Normen und ggf. dazu passende Rechtsprechung an. Nur aufgrund deiner Angaben, kann die Antwort "Von...Bis" sein, ohne dies mit einer vernünftigen Quelle belegen zu können, also reine Mutmaßungen und Spekulationen.
Wenn du so versuchst irgendwo einen kompetenten Rat zu erlangen, wirst du von kompetenten Ratgebern höchstens die Antwort erhalten können: Es kommt drauf an.
Aber ich spekuliere mal für dich:
- Deine JSZ beträgt 0,-€ und die Auszahlung ist obsolet (s. mein erster Absatz).
- Deine JSZ kommt mit deiner nächsten Auszahlung mit dem Dezembergehalt.
- Wenn in deinem anzuwendenden Tarifvertrag steht, die JSZ wird mit dem Novembergehalt bezahlt, erhältst du deine JSZ mit dem nächsten Novembergehalt (November 2021).
- Deine JSZ kommt in einer sehr unwahrscheinlichen separaten Überweisung.
- Es gibt eine interne Betriebsvereinbarung für solche Fallkonstellationen.