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Höhergruppierung nach E11 - Voraussetzungen

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Spid:
Handelt es sich um eine Tätigkeit, auf die die Ausbildungs- und Prüfungspflicht Anwendung findet? Wenn ja: erfüllst Du einen der Ausnahmetatbestände?

Wenn sich Deine auszuübende Tätigkeit nicht geändert hast, bist Du bereits entsprechend eingruppiert.

Lars73:
Wenn dann noch deine aktuell übertragende Tätigkeit (und nicht zukünftig geplante Tätigkeiten) die Basis der Bewertung der Stelle war, besteht Grundsätzlich Anspruch auf die E11.

Bug:

--- Zitat von: Spid am 23.11.2020 09:32 ---Handelt es sich um eine Tätigkeit, auf die die Ausbildungs- und Prüfungspflicht Anwendung findet? Wenn ja: erfüllst Du einen der Ausnahmetatbestände?

Wenn sich Deine auszuübende Tätigkeit nicht geändert hast, bist Du bereits entsprechend eingruppiert.

--- End quote ---

Ja findet Sie. Erfülle den Ausnahmetatbestand, dass ich länger als 20 Jahre bei meinem Arbeitgeber beschäftigt bin.

Bug:

--- Zitat von: Lars73 am 23.11.2020 09:38 ---Wenn dann noch deine aktuell übertragende Tätigkeit (und nicht zukünftig geplante Tätigkeiten) die Basis der Bewertung der Stelle war, besteht Grundsätzlich Anspruch auf die E11.

--- End quote ---

Genau so ist es. Meine Tätigkeiten bleiben gleich und die Stelle wurde im Rahmen einer jetzt neu eingeführten Orga-Prüfung angehoben.

Spid:
Dann bist Du seit Beginn der maßgeblichen Beschäftigung respektive seit Erfüllen des Ausnahmetatbestandes in E11 eingruppiert.

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