Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung nach E11 - Voraussetzungen
Spid:
Handelt es sich um eine Tätigkeit, auf die die Ausbildungs- und Prüfungspflicht Anwendung findet? Wenn ja: erfüllst Du einen der Ausnahmetatbestände?
Wenn sich Deine auszuübende Tätigkeit nicht geändert hast, bist Du bereits entsprechend eingruppiert.
Lars73:
Wenn dann noch deine aktuell übertragende Tätigkeit (und nicht zukünftig geplante Tätigkeiten) die Basis der Bewertung der Stelle war, besteht Grundsätzlich Anspruch auf die E11.
Bug:
--- Zitat von: Spid am 23.11.2020 09:32 ---Handelt es sich um eine Tätigkeit, auf die die Ausbildungs- und Prüfungspflicht Anwendung findet? Wenn ja: erfüllst Du einen der Ausnahmetatbestände?
Wenn sich Deine auszuübende Tätigkeit nicht geändert hast, bist Du bereits entsprechend eingruppiert.
--- End quote ---
Ja findet Sie. Erfülle den Ausnahmetatbestand, dass ich länger als 20 Jahre bei meinem Arbeitgeber beschäftigt bin.
Bug:
--- Zitat von: Lars73 am 23.11.2020 09:38 ---Wenn dann noch deine aktuell übertragende Tätigkeit (und nicht zukünftig geplante Tätigkeiten) die Basis der Bewertung der Stelle war, besteht Grundsätzlich Anspruch auf die E11.
--- End quote ---
Genau so ist es. Meine Tätigkeiten bleiben gleich und die Stelle wurde im Rahmen einer jetzt neu eingeführten Orga-Prüfung angehoben.
Spid:
Dann bist Du seit Beginn der maßgeblichen Beschäftigung respektive seit Erfüllen des Ausnahmetatbestandes in E11 eingruppiert.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version