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Unterschiedliche Eingruppierung von Beschäftigten während der Corona-Pandemie

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TomBW:
Liebes Forum,

ein naher Angehöriger von mir wurde vergangene Woche beim Gesundheitsamt als „Ermittler“ eingestellt. Hauptaufgabe hierbei ist es, die Kontakte von infizierten Personen nachzuverfolgen, diese anzurufen und die ganzen Daten aufzunehmen und im System einzupflegen.

Der Landkreis um den es geht hat in der letzten Zeit die Politik sehr viele neue Mitarbeiter befristet für 6 Monate einzustellen um besser auf den Personalmangel im Gesundheitsamt während der Pandemie reagieren zu können (an sich ja auch eine gute Taktik). Viele dieser Mitarbeiter sind ehemalige Studenten, die vor kurzem ihren Bachelor oder Master abgeschlossen haben. Diese Ex-Studenten werden vom Landkreis nach EG9a TVöD bezahlt, mein Angehöriger jedoch nach der EG6, da er „nur“ eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten vorweisen kann. Er nimmt jedoch exakt die gleichen Aufgaben wie die Ex-Studenten wahr. Während dem Vorstellungsgespräch wurde ihm mitgeteilt, dass das eben eine Abstufung sei das Personen mit Studienabschluss die EG9a erhalten, alle anderen die EG6.

Aber eigentlich sollte sich die Entgeltgruppe doch nach den wahrzunehmenden Tätigkeiten richten oder sehe ich das falsch? Das Vorliegen von persönlichen Umständen (wie z.B. Abschlüsse) dürfte doch keine Rolle spielen?

Sollte dies der Fall sein, so wäre es wahrscheinlich am sinnvollsten die zuständige Personalsachbearbeiterin darauf hinzuweisen und um Prüfung zu bitten?

Danke im Voraus!

Spid:
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die geschilderte Tätigkeit dürfte zu einer Eingruppierung in E3 oder E4 führen.

Organisator:
Wie Spid schon schreibt ist die genannte Tätigkeit nicht besonders hoch eingruppiert. Entgelt nach E 6 dafür zu bekommen halte ich schon für glücklich.

Ich würde da noch mal ganz genau nachfragen, ob den 9a-lern wirklich genau die selben Tätigkeiten übertragen wurden wie deinem Angehörigen oder ob er möglicherweise das etwas verkürzt wiedergegeben hat. Zwar erlebt man bei der Eingruppierungskompetenz der unterschiedlichen Behörden ganz Abenteuerliches, aber solche Basics kann eigentlich jeder.

Spid:
Man wird hier sehr bewußt überzahlen, um überhaupt für eine solche Befristung Personal zu erhalten. Andere Kommunen nehmen dafür einen Arbeitnehmerüberlassungsdienstleister in Anspruch. Weder die E6 noch die E9a wird etwas mit der Eingruppierung zu tun haben.

Organisator:
Auch eine Möglichkeit. Dann wäre aber eine Argumentation, die sich mutmaßlich an Eingruppierungsregelungen orientiert, sehr unglücklich.

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