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Jahressonderzahlung
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Autor
Thema: Jahressonderzahlung (Read 3036 times)
DaisyDuck
Newbie
Beiträge: 9
Jahressonderzahlung
«
am:
24.11.2020 11:48 »
Hallo,
ich war seit mehreren Jahren in einer Behörde des TV-L tätig. Zum 01.10.2020 wechselte ich den AG, ebenfalls im TV-L. Habe ich trotz AG-Wechsel Anspruch auf eine Jahressonderzahlung?
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!
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Gast
Antw:Jahressonderzahlung
«
Antwort #1 am:
24.11.2020 11:48 »
Ja, wenn das aktuelle Arbeitsverhältnis am 01.12. noch fortbesteht.
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DaisyDuck
Newbie
Beiträge: 9
Antw:Jahressonderzahlung
«
Antwort #2 am:
24.11.2020 13:05 »
Vielen Dank für die Info.
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DaisyDuck
Newbie
Beiträge: 9
Antw:Jahressonderzahlung
«
Antwort #3 am:
24.11.2020 13:35 »
Nachtrag: Durch den AG-Wechsel wurde ich von der EG 8 in die 9b eingruppiert.
Ich habe heute meine Bezügemitteilung für November erhalten auf der mir 75,31% Jahressonderzahlung (also nach EG 9b) angerechnet wurden. Ist das so korrekt?
Außerdem wurde die Jahressonderzahlung zu 3/12 berechnet. Wieso?
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Gast
Antw:Jahressonderzahlung
«
Antwort #4 am:
24.11.2020 13:37 »
Ja.
Weil Du in diesem Kalenderjahr nur 3 von 12 Monaten bei Deinem aktuellen AG gewesen sein wirst.
Moderator informieren
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