Ein Gleitzeitkonto dient der Buchung von Zeitsalden, die durch die Gestaltung der Arbeitszeit durch den AN aufgrund der im Rahmen der Gleitzeit eingeräumten Dispositionsfreiheit hinsichtlich der Lage der Arbeitszeit entstehen. Findet hier eine Buchung statt, die der AN nicht selbst veranlaßt hat, bspw. durch die Betriebsferien und des Fehlens von Urlaubstagen und Überstunden, ist der Ausnahmecharakter des Gleitzeitkontos gegenüber anderen Arbeitszeitkonten dahin. Regelungen, die bspw. eine Kappung von Plussalden vorsehen, wären dann unbillig und damit unwirksam - ebenso wie übrigens Regelungen, die eine Verrechnung negativer Zeitsalden bei Ende des Arbeitsverhältnisses mit dem Entgelt vorsehen.