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AL II oder Master / Stufenzuordnung

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Spid:
Der g.D. ist bzw. (u.a. in NRW) war eine Beamtenlaufbahn. Derlei gibt es bei Tarifbeschäftigten nicht.

Organisator:

--- Zitat von: quereinsteiger91 am 24.11.2020 15:26 ---Frage zwei geklärt, vielen Dank dafür!

Zu meiner ersten Frage:

Ich habe wahrscheinlich das falsche Wort benutzt, statt Befähigung ist selbstverständlich Zugang gemeint.
Ich könnte mit dem Bachelor bei uns in der Behörde eine Stelle bis E12 antreten, sofern eine Stelle frei wäre und für die Stelle ein betriebswirtschaftlicher und kein verwaltungsrechtlicher Abschluss vorausgesetzt wird (z.B. Finanzen/Controlling).

Mir geht es eher darum, wie ich mich als Angestellter langfristig besser aufstellen kann, um ggf. in 3 bis 5 Jahren eine höhere Stelle zu bekommen, die nicht nur in Richtung Finanzen/Controlling geht.
Bei uns werden für Stellen im g.D. entweder die Befähigung für die Laufbahn des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen Verwaltungsdienstes (ehem. gehobener nichttechnischer Dienst)
oder die zweite Prüfung für Angestellte im kommunalen Verwaltungsdienst vorausgesetzt.
Andererseits hört man aber auch oft, dass sich in den nächsten Jahren im Bereich Verwaltung einiges tun wird und auch Master-Abschlüsse zukünftig sinnvoll sein könnten.

Deswegen stellt sich die Frage für mich, Verwaltungswissen über ALII oder Master aneignen, um bestmöglich für höhere Aufgaben qualifiziert zu sein.

Generell sei gesagt, dass kurz- und mittelfristig gute Stellen altersbedingt bei uns frei werden, so dass ich mich frühzeitig bestmöglich aufstellen möchte, um als Angestellter nicht bis zur Rente in E9a zu bleiben.

--- End quote ---

Tariflich reicht für alles von E 9b bis zur E 12 ein (einschlägiges, danke Spid) Hochschulstudium. Wenn dein Arbeitgeber stattdessen eine AII-Lehrgang sehen möchte ist das zwar tariflich nicht erforderlich, aber sein gutes Recht. Insofern würde dir ein Master aber auch nicht weiterhelfen.

Ich glaube tariflich ist alles gesagt. Welche Qualifikationen dir bei deinem Arbeitgeber weiterhelfen wirst du nur intern klären können.

Kat:

--- Zitat von: Spid am 24.11.2020 14:58 ---Weder der ALII ... stellt eine Befähigung für den g.D. dar. Weiteres zu den Beamtenlaufbahnen kann man Dir sicher im entspechenden Unterforum nahebringen.


--- End quote ---

falsch. Es gibt Bundesländer, da können die Beamten mittlerer Dienst mit dem A II den Aufstieg in de gehobenen Dienst machen. Er stellt also durchaus eine Befähgiung für den g.D. dar.

TV-Ler:

--- Zitat von: Kat am 25.11.2020 08:01 ---
--- Zitat von: Spid am 24.11.2020 14:58 ---Weder der ALII ... stellt eine Befähigung für den g.D. dar. Weiteres zu den Beamtenlaufbahnen kann man Dir sicher im entspechenden Unterforum nahebringen.


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falsch. Es gibt Bundesländer, da können die Beamten mittlerer Dienst mit dem A II den Aufstieg in de gehobenen Dienst machen. Er stellt also durchaus eine Befähgiung für den g.D. dar.

--- End quote ---
Der ALII ist doch weniger eine Befähigung, als vielmehr eine Voraussetzung um den Aufstieg(slehrgang) machen zu können.

Spid:

--- Zitat von: Kat am 25.11.2020 08:01 ---
--- Zitat von: Spid am 24.11.2020 14:58 ---Weder der ALII ... stellt eine Befähigung für den g.D. dar. Weiteres zu den Beamtenlaufbahnen kann man Dir sicher im entspechenden Unterforum nahebringen.


--- End quote ---

falsch. Es gibt Bundesländer, da können die Beamten mittlerer Dienst mit dem A II den Aufstieg in de gehobenen Dienst machen. Er stellt also durchaus eine Befähgiung für den g.D. dar.

--- End quote ---

Falsch, der ALII stellt auch in diesen Ländern nicht die Befähigung dar.

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