Das bedeutet also (Beispiel)
Krankengeld: 1700 Euro
Nettoentgeld: 2000 Euro
Krankengeldzuschuss:300 Euro
Isie hat es zwar schon erklärt, trotzdem nochmals zur Verdeutlichung:
Der Krankengeldzuschuss steht zu in Höhe der Differenz der "tatsächlichen Barleistungen des Sozialleistungsträgers" (=Bruttokrankengeld) und dem Nettoentgelt.
D.h. zu deinem (Netto)Krankengeld in Höhe von 1700 Euro kommen noch die Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung), welche die Krankenkasse abführt (Krankenkassenbeiträge fallen während des Krankengeldbezuges nicht an).
Außerdem führt der Arbeitgeber während des Krankengeldbezuges weiterhin die Beiträge zur Zusatzversorgung ab (z.B. VBL). Da aber kein Entgelt zusteht, von dem die Beiträge einbehalten werden können, machst du sozusagen "Schulden" beim AG. Die verrechnet er mit dem zustehenden Krankengeldzuschuss.
Das ganze passiert nebenbei bemerkt auf Kalendertäglicher Basis (so das sich Berechnungszeiträume zwischen 28 und 31 Tagen ergeben).
Am Ende verbleiben dann von deinen erhofften 300 Euro die von The Witch erwähnten 1,84 Euro. Oder in einem anderen Monat auch mal 4,52 Euro ... (oder andere Beträge in dieser Größenordnung).