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Verbeamtung im gD mit hD-Stelle möglich?

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Dienstwagen:
Hallo,

ich arbeite seit einigen Monaten auf einer E13-Stelle (Referent) bei einer Bundesbehörde. Dem hD entsprechende berufliche Vorerfahrung liegt nicht vor. Dementsprechend ist eine Verbeamtung nach insgesamt 2,5 Jahren nach Erlangung der Laufbahnbefähigung geplant. Daran würde sich eine dreijährige beamtenrechtliche Probezeit anschließen.

Das Ganze ist finanziell noch nicht durchgerechnet, aber mir gingen folgende Gedanken durch den Kopf:

Ist es möglich, als Referent auf einer hD-Stelle im gD verbeamtet zu werden?
Die Laufbahnbefähigung für den gD liegt bereits vor.
Das hätte möglicherweise einige Vorteile. Die Probezeit würde direkt beginnen. Gleichzeitig sollten die weiteren Zeiten auf der Stelle auch für die Laufbahnbefähigung des hD und die Stufen zählen. Eine Kombination, die eigentlich zu schön klingt, um wahr zu sein, aber § 29 Abs. 2 Nr. 2 BLV spricht beim Ausschluss der doppelten Anrechnung von Zeiten "deren Ausübung Voraussetzung für die Zulassung zur Laufbahn ist"  und nicht "zu (irgend)einer Laufbahn". In dieser Konstellation bezieht sich meines Erachtens "zur Laufbahn" auf die Laufbahnbefähigung des gD. Um es auf die Spitze zu treiben: Könnte man auch weitere vorhandene, nicht bereits angerechnete gD-äquivalente Zeiten auf die Probezeit anrechnen und diese noch weiter kürzen, sodass die Probezeit vor Erreichen der Laufbahnbefähigung des hD enden würde?

Man könnte dann nach maximal 2,5 Jahren aus dem gD in den hD aufsteigen und Regierungsrat werden. Da ändert sich nichts gegenüber dem Standardmodell. Die Probezeit wäre allerdings bereits beendet oder liefe nur noch einige Monate.

Bonusfrage: Können Zeiten im hD für die Laufbahnbefähigung des gD angerechnet werden bzw. Inkludiert die Laufbahnbefähigung des hD automatisch die des gD?

Lars73:
Ich wage die Prognose, dass keine Behörde diesen Weg gehen würde. Ich halte eine Verbeamtung im gD bei Tätigkeiten analog hD (und dem Ziel später in den hD zu kommen) auch rechtlich für sehr schwierig. (Ich würde zur Unzulässigkeit neigen.)


2strong:
Einer Verbeamtung im gehobenen Dienst steht der Einsatz auf einer Planstelle des höheren Dienstes nicht entgegen. Bei entsprechenden Vordienstzeiten kann auch die Probezeit verkürzt werden. Unklar ist mir allerdings, inwiefern nach 2,5 Jahren ein Aufstieg in den höheren Dienst erfolgen sollte. Aufstiegsverfahren setzen regelmäßig ein Auswahlverfahren voraus.

Zeiten im höheren Dienst leisten keinen Beitrag zur Laufbahnbefähigung im gehobenen Dienst. Wer die Befähigung für den höheren Dienst besitzt, besitzt keine für dem gehobenen Dienst.

Dienstwagen:

--- Zitat von: 2strong am 27.11.2020 01:19 ---Einer Verbeamtung im gehobenen Dienst steht der Einsatz auf einer Planstelle des höheren Dienstes nicht entgegen. Bei entsprechenden Vordienstzeiten kann auch die Probezeit verkürzt werden. Unklar ist mir allerdings, inwiefern nach 2,5 Jahren ein Aufstieg in den höheren Dienst erfolgen sollte. Aufstiegsverfahren setzen regelmäßig ein Auswahlverfahren voraus.

Zeiten im höheren Dienst leisten keinen Beitrag zur Laufbahnbefähigung im gehobenen Dienst. Wer die Befähigung für den höheren Dienst besitzt, besitzt keine für dem gehobenen Dienst.

--- End quote ---

Interessant, danke. Personal sagte mir, dass man eine Planstelle im gD bräuchte und sich später auf eine Planstelle im hD bewerben müsste. Das ist ja der Weg, den interne Aufsteiger aus dem gD gehen, die nebenbei einen Master gemacht haben. Selbst wenn dem nicht so wäre, müsste also wahrscheinlich wieder ein Auswahlverfahren absolviert werden.

Organisator:

--- Zitat von: Dienstwagen am 27.11.2020 07:45 ---
--- Zitat von: 2strong am 27.11.2020 01:19 ---Einer Verbeamtung im gehobenen Dienst steht der Einsatz auf einer Planstelle des höheren Dienstes nicht entgegen. Bei entsprechenden Vordienstzeiten kann auch die Probezeit verkürzt werden. Unklar ist mir allerdings, inwiefern nach 2,5 Jahren ein Aufstieg in den höheren Dienst erfolgen sollte. Aufstiegsverfahren setzen regelmäßig ein Auswahlverfahren voraus.

Zeiten im höheren Dienst leisten keinen Beitrag zur Laufbahnbefähigung im gehobenen Dienst. Wer die Befähigung für den höheren Dienst besitzt, besitzt keine für dem gehobenen Dienst.

--- End quote ---

Die Aussage von Personal ist nicht korrekt, der Beamte kann jederzeit - aber nicht dauerhaft - auf einer höherwertigen Planstelle geführt wreden. Auch laufbahnübergreifend.

Deine Schlussfolgerung hinsichtlich des Auswahlverfahrens ist korrekt. Insofern ist die Verbeamtung im hD nach Erreichen der Laufbahnbefähigung am sinnvollsten.

Interessant, danke. Personal sagte mir, dass man eine Planstelle im gD bräuchte und sich später auf eine Planstelle im hD bewerben müsste. Das ist ja der Weg, den interne Aufsteiger aus dem gD gehen, die nebenbei einen Master gemacht haben. Selbst wenn dem nicht so wäre, müsste also wahrscheinlich wieder ein Auswahlverfahren absolviert werden.

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