Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Schulverwaltungsassistenz, wie wird Urlaub geregelt?
Danoneextra:
Hey zukünftige Kollegen.
Ich werde bald die Stelle des Schulverwaltungsassistenten antreten. Leider findet man dazu sehr sehr wenig Informationen, auch was die organisatorischen Dinge betrifft.
Es gibt die offizielle Anweisung für alle Schulverwaltungsassistenten, dass Urlaub nur während der Schulferien genommen werden darf. Dies bedeutet aber auch das irgendwann Schulferien sind und man selbst aber garkeine Urlaubstage mehr hat. Was passiert dann? Ohne Schulbetrieb gibt es eben auch nicht unendlich viele "alltagsaufgaben" die man dann noch erledigen kann.
Vielleicht treffe ich hier ja auf gleichgesinnte :)
Spid:
Für die Tätigkeit von Schulverwaltungsassistenten ist die Anwesenheit von Schülern oder ein aktiver Lehrbetrieb keine Voraussetzung.
RsQ:
--- Zitat von: Danoneextra am 26.11.2020 16:55 ---Dies bedeutet aber auch das irgendwann Schulferien sind und man selbst aber gar keine Urlaubstage mehr hat. Was passiert dann?
--- End quote ---
Als Verwaltungskraft arbeitet man ja typischerweise auch in den Ferien - es geht ja nicht darum, die kompletten Ferien Urlaub zu machen. Keine Sorge, da fällt in Schulen genug Arbeit an. 8)
... oder, um es kompakter auszudrücken: Das, was Spid schrieb.
Danoneextra:
--- Zitat von: Spid am 26.11.2020 17:12 ---Für die Tätigkeit von Schulverwaltungsassistenten ist die Anwesenheit von Schülern oder ein aktiver Lehrbetrieb keine Voraussetzung.
--- End quote ---
Warum ist dann ein nehmen des Urlaubs in den Schulferien verpflichtend......?
Spid:
Inwiefern wäre die Folgerung zulässig, daß meine Aussage auch auf das umgekehrte Abhängigkeitsverhältnis übertragbar wäre?
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