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Schulverwaltungsassistenz, wie wird Urlaub geregelt?
Danoneextra:
--- Zitat von: Spid am 26.11.2020 17:34 ---Inwiefern wäre die Folgerung zulässig, daß meine Aussage auch auf das umgekehrte Abhängigkeitsverhältnis übertragbar wäre?
--- End quote ---
Wenn es egal ist ob Lehrer oder Schüler vor Ort sind wenn eine Schulverwaltungsassistenz arbeitet.........warum gibt es dann überhaupt irgendeine Urlaubsbeschränkung/Vorgabe?
Spid:
Da dies nicht meine Aussage war, beruht die Frage auf einer falschen Prämisse.
Danoneextra:
Gut, wenn es dich glücklich macht werfe ich eben die Frage "Wenn es egal ist ob Lehrer oder Schüler vor Ort sind wenn eine Schulverwaltungsassistenz arbeitet.........warum gibt es dann überhaupt irgendeine Urlaubsbeschränkung/Vorgabe?" noch einmal ohne jeglichen Bezug zu deinen Aussagen allgemein in den Raum.........
Spid:
Die Frage macht auch so keinen Sinn, weil es nicht um den Urlaub von Lehrern und Schülern geht, sondern um den Urlaub von Schulverwaltungsassistenten.
Lars73:
Der Arbeitgeber möchte, dass das Sekretariat während der Schultage besetzt ist. Deshalb (und weil eher weniger zu tun ist) möchte er keinen Urlaub in dem Zeitraum. Aber es fallen auch Aufgaben in den Schulferien an.
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