Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Jahressonderzahlung bei Wechsel zwei Teilzeit auf eine Vollzeitstelle
			Spid:
			
			Schwierig. Irgendwelches arbeitgeberseitig bereitgestelltes Equipment für beide Tätigkeiten benutzt? Und sei es nur die PKI-Karte, Schlüsselkarte, Zeiterfassungskarte...
		
			JannikW:
			
			Ja die Zeiterfassung erfolgte mit der gleichen Karte und auch im Online Menü nicht getrennt, sondern Gesamt für beide AV, als wäre ich nur in einem beschäftigt :)
		
			Spid:
			
			Damit hat der AG einen unmittelbaren Sachzusammenhang zwischen beiden Tätigkeiten hergestellt, indem die Arbeitszeit nicht getrennt voneinander erfasst wurde. Die TVP haben den unmittelbaren Sachzusammenhang in §2 Abs. 2 TV-L nicht auf den Inhalt der Tätigkeit begrenzt, mithin können auch organisatorische Sachzusammenhänge zu einem einheitlichen Arbeitsverhältnis führen. Mithin bestand die ganze Zeit lediglich ein Arbeitsverhältnis mit dem AG.
		
			JannikW:
			
			Vielen Dank @Spid !  8)
Nur noch eine Anschlussfrage:
Sollte ich diesen Fehler meinem Arbeitgeber melden oder der ZBB oder beiden?
Telefonisch erstmal versuchen oder direkt schriftlich?
		
			Spid:
			
			Vertragspartner ist der AG. Ich würde ausschließlich mit diesem kommunizieren.
		
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