Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Jahressonderzahlung bei Wechsel zwei Teilzeit auf eine Vollzeitstelle
JannikW:
Alles klar, Danke! :)
Wobei die Berechnung ja laut telefonischer Auskunft durch die ZBB erfolgt und der AG nur die Entgeltgruppen meldet. Aber gut. ich probier es erstmal beim AG.
Lars73:
Man sollte aber die Gesamtfolgen der Korrektur betrachten. Man muss die Entgeltgruppe der sich aus der Gesamtbetrachtung der früheren Tätigkeiten ergibt bestimmen. Wenn dies weniger als die aktuelle ist kann es zu Stufen(laufzeit)verlusten kommen. Daneben Nachzahlungen oder Rückforderungen.
JannikW:
--- Zitat von: Lars73 am 26.11.2020 19:13 ---Man sollte aber die Gesamtfolgen der Korrektur betrachten. Man muss die Entgeltgruppe der sich aus der Gesamtbetrachtung der früheren Tätigkeiten ergibt bestimmen. Wenn dies weniger als die aktuelle ist kann es zu Stufen(laufzeit)verlusten kommen. Daneben Nachzahlungen oder Rückforderungen.
--- End quote ---
Es geht ja nur um die Jahressonderzahlung, insofern verstehe ich deinen Hinweis nicht ganz :) ?
Lars73:
Es gibt dort keine selektive Möglichkeit. Wenn es ein einheitliches Arbeitsverhältnis war hat die weitreichende Folgen.
JannikW:
Es war aber kein einheitliches AV. Ich dachte für die Sonderzahlung wäre ausreichend das ein Sachzusammehang zwischen beiden AV besteht?
Ich bin ja nicht der erste mit zwei AV beim gleichen AG denke ich mal.
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