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Mittagspause frei gestalten?

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Falke007:

--- Zitat von: was_guckst_du am 29.11.2020 17:46 ---....wir haben flexible Arbeiszeit im Rahmen zwischen 06.30 - 19.00...keine Kernarbeitszeit..

...wen die dienstlichen Belange es zulassen, kann man kommen und gehen, wann man will....und das auch mehrmals am Tag...seine Wochenarbeitszeit muss man natürlich erfüllen...

--- End quote ---

So sieht es bei uns auch aus!
Abwesenheiten sollten nach Möglichkeit kurz besprochen werden, damit nicht alle gleichzeitig zum Arzt gehen. Gab diesbezüglich aber auch noch nie Schwierigkeiten.

Egon12:
Wir haben flexible Arbeitszeiten, die Regelungen zu Arztbesuchen wurden aber aus dem Kernzeitmodel übernommen.

D.h. nicht verschiebbare Arzttermine können während der Arbeitszeit genommen werden, der Termin zzgl. Hin- und Rückfahrt gilt als Arbeitszeit.

RsQ:

--- Zitat von: Egon12 am 30.11.2020 12:59 ---D.h. nicht verschiebbare Arzttermine können während der Arbeitszeit genommen werden, der Termin zzgl. Hin- und Rückfahrt gilt als Arbeitszeit.

--- End quote ---

Welcher Arzttermin ist denn heutzutage (mit tlw. Facharzt-Vorlaufzeiten von 1/2 bis 1 Jahr) noch faktisch "verschiebbar"? Oder geht es um die Abgrenzung "akut/dringend" vs. "planbar"?

Spid:

--- Zitat von: Egon12 am 30.11.2020 12:59 ---Wir haben flexible Arbeitszeiten, die Regelungen zu Arztbesuchen wurden aber aus dem Kernzeitmodel übernommen.

D.h. nicht verschiebbare Arzttermine können während der Arbeitszeit genommen werden, der Termin zzgl. Hin- und Rückfahrt gilt als Arbeitszeit.

--- End quote ---

Sofern TVÖD/TV-L Anwendung finden, steht dies nicht zur Disposition der Betriebsparteien.

Organisator:
Steht es nicht jedem Arbeitgeber frei, kraft eigenem Ermessen den Arbeitnehmer bezahlt von der Arbeit freizustellen? z.B. hier stundenweise?

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