Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Zulage satt Eingruppierung

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Organisator:
Genau. Erstmal unterschreiben und dann überlegen, wie man weiter vorgeht.
Zwar handelt der Arbeitgeber tarifvertragswidrig, der Schaden liegt jedoch nur in einem Jahr verlorene Stufenlaufzeit. Muss jeder mit sich selber ausmachen, ob er das schlucken möchte.

Spid:
Inwiefern verlöre man etwas bei tarifwidrigem Verhalten des AG?

Organisator:
Nur dann, wenn man es hinnimmt.

Spid:
Eben. Also unterschreiben, Tinte trocknen lassen, Klage erheben.

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