Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Zulage satt Eingruppierung
Unbekannt123:
Hallo :)
ich hab mal eine Frage zu folgender Situation:
Eine Stelle wird mit "zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen" ausgeschrieben. Eingruppierung in der E9a.
Die Stelle wird dann zum Beispiel ab dem 01.02.2021 besetzt.
Statt der Eingruppierung in die E9a erhält man stattdessen für ein Jahr eine Zulage zur E9a und wird erst nach Ablauf einen Jahres Eingruppiert.
Ist das normal? In dieser Zeit würde einem ja die Zeit für den Stufenaufstieg verloren gehen.
Die allgemeine Begründung ist, dass dieses Jahr zur Einarbeitung benötigt wird.
Da diese Stelle aber Abteilungsintern besetzt wird bedarf es hier keiner weiteren Einarbeitung.
Danke schon mal im Voraus
LG
Spid:
Sofern die Tätigkeit zunächst ausdrücklich nur vorübergehend übertragen wird, gibt es eine Zulage - wenn nicht, dann nicht.
Unbekannt123:
Nein von vorübergehend ist nirgends die Rede.
Ist das irgendwo geregelt (Rechtsgrundlage)?
Spid:
Eingruppierung §12, vorübergehende Übertragung §14
Unbekannt123:
Danke für die Hilfe =)
Wie sieht das ganze aus wenn der Arbeitgeber dieses eine Jahr zur Erprobung festlegt und deshalb die Zulage zahlt anstatt von Anfang an einzugruppieren?
Ein Jahr finde ich doch schon sehr viel zumal es beim Stufenaufstieg verloren geht.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version