Hallo
ich hab mal eine Frage zu folgender Situation:
Eine Stelle wird mit "zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen" ausgeschrieben. Eingruppierung in der E9a.
Die Stelle wird dann zum Beispiel ab dem 01.02.2021 besetzt.
Statt der Eingruppierung in die E9a erhält man stattdessen für ein Jahr eine Zulage zur E9a und wird erst nach Ablauf einen Jahres Eingruppiert.
Ist das normal? In dieser Zeit würde einem ja die Zeit für den Stufenaufstieg verloren gehen.
Die allgemeine Begründung ist, dass dieses Jahr zur Einarbeitung benötigt wird.
Da diese Stelle aber Abteilungsintern besetzt wird bedarf es hier keiner weiteren Einarbeitung.
Danke schon mal im Voraus
LG