Hallo in die Runde,
In einer Stellenanzeige wurde allgemein damit geworben, dass eine spätere Verbeamtung bei Erfüllen entsprechender Laufbahnvoraussetzungen angestrebt wird.
Mir ist um die Ohren gekommen (Durch die zuständige Personalabteilung) dass dies aufgrund der angespannten Finanzlage nicht mehr so leicht umsetzbar sei, da die Gelder für eine Verbeamtung schlichtweg nicht mehr vorhanden seien.
Gibt es hier Mitglieder, die mir dies aufgrund interner Erlassen/Anordnungen/Erlassen bestätigen können?
Wie lange wäre die allgemeine Wartezeit zur Verbeamtung unter Normalbedingungen, angenommen es handelt sich um eine Stelle im vergleichbaren geh. Dienst?
Mir ist bewusst, dass es keine Pauschalaussagen hierfür gibt und es abhängig von der jeweiligen Behörde ist. Trotzdem wäre ich um kurze Einschätzungen dankbar.
Vielen Dank!