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Jahressonderzahlung bei Neueinstellung

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anon:
Hallo zusammen,

ich habe dieses Jahr im April als wiss. MA mit EG13/1 in Hessen angefangen und war nun doch etwas über die spärliche Jahressonderzahlung verwundert.

Laut Rechner stehen EG13/1 doch 2263.80 € Jahressonderzahlung brutto zu. Mir wurden aber lediglich 785,52 € ausgezahlt.
Das heißt, mir wurde nur rund ein DRITTEL des Betrags ausgezahlt und ich sehe nicht wo bitte diese doch erhebliche Differenz herstammen soll.

Da ich erst seit April arbeite, sehe ich ein, dass mir für die Monate Januar, Februar und März keine Sonderzahlung zusteht.
Dementsprechend müsste sich die Jahressonderzahlung doch lediglich um 3/12, also 25% mindern, oder nicht?
Wenn dem so ist, komme ich mit keiner meiner Rechnungen auf einen Nettobetrag unter 1000€...

Die einzige Rechnung, die auch nur annähernd an den ausgezahlten Betrag heran kommt ist folgende nach Protokollerklärung § 20 (3) TV-H:
2374 (netto) * 3 / 9 * 30 = 809,01€

Das kommt schon an die mir ausgezahlten 785,52€ heran, aber weicht dennoch ab.
Bedenkt man, dass ich hier netto gerechnet habe, sehe ich nicht woher die Abzüge stammen sollten.
Führe ich die Rechnung mit 4007,43 brutto durch, lande ich bei 1365,64€ wobei hier noch Abzüge folgen.
Selbst wenn ich hier noch mit 33% Abzügen rechne, komme ich auf 901,32€ was immerhin noch etwas mehr ist.

Was also sehe oder verstehe ich hier nicht?
Würde mich über jegliche Information/Hilfe freuen. Vielen Dank im Voraus.

Spid:
Es steht - sofern im Bemessungszeitraum lediglich das Tabellenentgelt zustand - eine JSZ in Höhe von 1.698,15€ zu.

Icke:
Also, dieses Springen zwischen brutto und netto bei deinen Berechnungen ist aber nicht zielführend. Und 33% Abzüge (bei Steuerklasse 1) bei der Sonderzahlung wäre ja ein Träumchen, rechne mal besser mit etwas mehr als der Hälfte. Abzüge wohlgemerkt.

anon:

--- Zitat von: Spid am 30.11.2020 20:11 ---Es steht - sofern im Bemessungszeitraum lediglich das Tabellenentgelt zustand - eine JSZ in Höhe von 1.698,15€ zu.

--- End quote ---
Nach 1/12 Regelung ist genau das der Betrag auf den ich auch komme.
Lediglich Tabellenentgelt EG13/1, keine sonstigen Zahlungen, keine Ausfälle durch Krankheit oder sonstiges.


--- Zitat von: Icke am 30.11.2020 20:18 ---Also, dieses Springen zwischen brutto und netto bei deinen Berechnungen ist aber nicht zielführend. Und 33% Abzüge (bei Steuerklasse 1) bei der Sonderzahlung wäre ja ein Träumchen, rechne mal besser mit etwas mehr als der Hälfte. Abzüge wohlgemerkt.

--- End quote ---
Das Springen kommt daher, dass ich alle möglichen Dinge durchgerechnet habe, um irgendwie nachvollziehen zu können wie diese 785,52€ zustande kommen.
Nur egal wie ich rechne, ich komme nicht auf diese Summe.


Wie dem auch sei, ich werde da noch mal bei der zuständigen Stelle nachfragen und die sollen mir mal genau vorrechnen, wie die darauf kommen.

Isie:
1698,15 € ist der Bruttobetrag. Davon gehen der VBL-Arbeitnehmeranteil, die Steuern und die SV-Arbeitnehmeranteile runter. Die Abzüge müssten in der Gehaltsmitteilung aufgeführt sein.

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