Ein herzliches Hallo ins Forum,
ich möchte gerne ab 08/2021 mit der Altersteilzeit beginnen.
2,5 Jahre aktiv und 2,5 Jahre passiv.
Momentan bin ich in EG 9b Stufe 5, würde aber 01/2022 in die Stufe 6 hochrutschen.
Wird das Altersteizeitgeld dann ab 01/2022 mit angehoben ?
Oder bleibt es für die 5 Jahre eingefroren auf EG 9b Stufe 5 ?
Gruß Martina aus dem schönen Seppenrade