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Mutterschaftsgeld
Paula2020:
Hallo,
Ich habe mal eine Frage zum Mutterschaftsgeld.
Mein Mutterschaftsgeld müsste meiner Meinung nach eigentlich die Höhe meines bisherigen Nettolohns haben.
Tatsächlich bekomme ich aber 260€ weniger.
Begründung : Eingruppiert bin ich in Entgeltgruppe 7 , meine bisherige Stelle entspricht 9a und ich habe eine persönliche Zulage bekommen.
Nun sagt mein Arbeitgeber, dass mir die Zulage nicht mehr zusteht, ab Beginn Mutterschutz.
Sehe ich eigentlich anders, da ich im Mutterschutz ja nicht schlechter gestellt werden darf, dort also fiktiv sitze bis Ende Mutterschutz. Außerdem selbst wenn es so sein sollte, dürfte es doch keine Auswirkung auf mein Mutterschaftsgeld haben, da sich dieses doch aus den letzten 3 Nettoeinkommen vor dem Mutterschutz berechnet, also selbst wenn man mir die Zulage ab Beginn streicht, dürfte das doch keinerlei Auswirkungen haben oder sehe ich das falsch ?
Spid:
Mutterschaftsgeld ist kein tariflicher Regelungsgegenstand.
Paula2020:
?
Spid:
Du nahmst offenkundig an, es gebe eine tarifliche Regelung zum Mutterschaftsgeld, denn ansonsten hättest Du dies nicht in diesem eindeutig bezeichneten Unterforum gepostet. Ich habe diesen Irrtum aufgeklärt.
Paula2020:
Das Mutterschaftsgeld ist im Mutterschutzgesetz geregelt, ist mir klar. Aber mein Arbeitgeber kürzt es unter Berufung auf die Zulage, die mir nach 14 TVÖD gezahlt wird, daher denke ich schon, dass ich hier eigentlich richtig bin.
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