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Mutterschaftsgeld

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Spid:
Der TVÖD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.

Paula2020:
Nee, aber mein Arbeitgeber kürzt mir das ja auch nicht unter Berufung aufs Mutterschutzgesetz sonder unter Berufung auf 14 TVÖD... es geht um den Abzug der mir gewährten Zulage.

EiTee:
Du solltest deine Frage umformulieren. Ob die Streichung der Zulage gerechtfertigt ist o.ä. und nicht auf das Mutterschafftsgeld abzielen.

Paula2020:
Wenn Jemand den Beitrag liest und sich damit auskennt oder schon Ähnliches erlebt hat und mir helfen kann, bzw. Eine Antwort geben kann, der wird sich sicherlich nicht an der Formulierung der Frage hier stören. Das es aufgrund der Zulage zu der Kürzung kam, ist dem Text zu entnehmen.
Ich finde es ein bisschen überflüssig hier über die Formulierung diskutieren zu müssen, da das Problem oben ja beschrieben ist, wenn du mir da nicht helfen kannst ist doch okay, dann kommentier doch einfach nicht und ignorier meinen Beitrag.
Das hilft mir so nicht weiter, vielen Dank.

Spid:
Ob Dir mit etwas geholfen ist, ist doch völlig unbeachtlich. Wenn Du nicht über Formulierungen streiten möchtest, solltest Du es lassen. Der Umstand, daß die tarifliche Zulage entfällt, was zutreffend ist, berührt das Mutterschaftsgeld nicht - was aber mit tariflichen Regelungen in keinerlei Bezug steht.

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