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Mutterschaftsgeld

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Paula2020:
Laut meinem Arbeitgeber berührt es das Mutterschaftsgeld aber...

Isie:
Meinst du das Mutterschaftsgeld oder den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld? Der Zuschuss wird in Höhe des Nettoentgelts i. S. des § 20 MuschG abzüglich Mutterschaftsgeld gezahlt. Änderungen des Entgeltes sind nach Maßgabe der Durchführungshinweise zu berücksichtigen. Die Durchführungshinweise beziehen sich allerdings noch auf eine ältere Fassung des MuschG, so dass du bei den Hinweisen zu § 14 schauen musst.

Paula2020:
Ja der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld, die Krankenkasse zahlt ja maximal 13€ pro Tag.
Und durch die Abzüge von meinem Arbeitgeber dabei komme ich nun nicht mehr auf mein Nettogehalt.

Isie:
Lass dir die Rechtsgrundlage für die Kürzung nennen. § 14 TVöD ist es jedenfalls nicht.

Paula2020:
Wollte ich. So richtig haben sie da keine die sie mir nennen konnten. Sind halt der Meinung die Zulage nach 14 würde mir dabei halt nicht mehr zustehen.
Ich habe meine Sichtweise angegeben und nun will mein Arbeitgeber das an den KAV zur Prüfung geben.

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