Autor Thema: Jahressonderzahlung nach Höhergruppierung  (Read 4450 times)

calisto

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Jahressonderzahlung nach Höhergruppierung
« am: 01.12.2020 18:38 »
Hallo zusammen,

leider habe ich über die Suchfunktion keinen ähnlichen Fall finden können.

Folgende Situation:
Ich wurde zum 01.09.2020 in die EG 9 nach TV-L eingruppiert. Zuvor war ich in der EG8.
Meine Jahressonderzahlung wurde TV-L entsprechend der EG 9 mit 75,31% für das gesamte Jahr kalkuliert.

Ich frage mich, ob nicht acht Monate (Januar bis August) mit 89,4% (EG 8) und vier Monate (September - Dezember) mit 75,31% kalkuliert hätten werden müssen?

Die Differenz läge immerhin bei € 241,48...

Ich würde mich sehr freuen, wenn ein sachkundiger Mensch sein Wissen mit mir und allen Interessenten teilen würde.

Liebe Grüße
calisto

Lars73

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Antw:Jahressonderzahlung nach Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 01.12.2020 18:42 »
Tariflich wurde eine Stichtagsregelung getroffen. Es kommt hier also alleine auf die Eingruppierung an dem Stichtag an.

calisto

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Antw:Jahressonderzahlung nach Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 01.12.2020 18:52 »
Hallo Lars73,

vielen Dank für die rasche Antwort.

Gruß
calisto

yellow

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Antw:Jahressonderzahlung nach Höhergruppierung
« Antwort #3 am: 02.12.2020 18:03 »
Hallo zusammen, 

kann mit jmd.dagen warum es im TV-L so eine große Abweichung bei der Jahressonderzahlung zwischen EG8 und EG9 gibt? Ich frage mich mit welcher Begründung. Das ist ja doch keine Kleinigkeit: alt:90%, nach Höhergruppierung 75%.

Viele Grüße
Yellow

Spid

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Antw:Jahressonderzahlung nach Höhergruppierung
« Antwort #4 am: 02.12.2020 18:48 »
Es gibt keine EG9.

Valrak

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Antw:Jahressonderzahlung nach Höhergruppierung
« Antwort #5 am: 02.12.2020 23:20 »
Ach Spid, so sehr wie ich Deine Fachkenntnis auch schätze - Deine Antworten sind manchmal einfach nicht Zielgruppen-gerecht.

Ja, es gibt keine E9 mehr, sondern nur noch E9a und E9b. Mit Deiner Aussage: "Es gibt keine EG9." kann ein TV-L-Beschäftigter, der nicht im Bereich Personal arbeitet, aber einfach mal so gar nix anfangen.

Die Frage hier war, warum es diese Differenz im Prozentsatz der Jahressonderzahlung zwischen E8 und E9 gibt.

Das möcht ich jetzt beantworten - E6 bis einschließlich E8 sind traditionell dem Mittleren Dienst zugeordnet, welcher eine abgeschlossene Berufsausbildung erfordert. Ab E9 beginnt der gehobene Dienst, welcher mindestens ein FH-Studium erfordert. Die Tarifparteien haben entschieden, dass die Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) je nach Qualifikations-Niveau unterschiedlich vergeben wird. Dadurch haben die, welche das ganze Jahr über monatlich ein höheres Entgelt erhalten, ein prozentual geringeres Weihnachtsgeld.

Noch schlimmer wird es dann an der Schwelle zu Höheren Dienst (E13), wenn dann statt rund 75% nur noch rund 47% als Weihnachtsgeld gezahlt werden.


Spid

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Antw:Jahressonderzahlung nach Höhergruppierung
« Antwort #6 am: 02.12.2020 23:45 »
Die Frage ist abschließend bereits durch mich beantwortet worden, denn angesichts der Nichtexistenz der E9 sind weitere Ausführungen obsolet. Meine Aussage ist zudem so simpel, daß sie jeder versteht, der der deutschen Sprache in Grundzügen mächtig ist - und zudem auch völlig korrekt, im Gegensatz zu Behauptungen, es gäbe bei TB Beamtengedöns wie den mittleren oder den gehobenen Dienst. Ebenso unzutreffend ist die Behauptung zum Qualifikationsniveau, denn die E9a baut grundsätzlich auf demselben Qualifikationsniveau auf wie die E5: gFk oder eine abgeschlossene Berufsausbildung, die E12 baut auf grundsätzlich demselben Qualifikationsniveau auf wie die E9b: guFk+sL oder Hochschulbildung und die E13 baut auf grundsätzlich demselben Qualifikationsniveau auf wie E14 und E15: wissenschaftliche Hochschulbildung. Die Grenzen verlaufen jedoch zwischen E8 und E9a, E11 und E12 sowie E13 und E14.

BStromberg

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Antw:Jahressonderzahlung nach Höhergruppierung
« Antwort #7 am: 03.12.2020 07:14 »
... kann mit jmd.dagen warum es im TV-L so eine große Abweichung bei der Jahressonderzahlung zwischen EG8 und EG9 gibt? Ich frage mich mit welcher Begründung. Das ist ja doch keine Kleinigkeit: alt:90%, nach Höhergruppierung 75%.

An irgendeiner Stelle haben die Tarifvertragsparteien eine gestufte Unterscheidung vorgenommen. Im Prinzip ein tatbestandliches "alles oder nichts Merkmal". Die Prozentwerte als solches basieren meist auf Kuhhandel und Kostenschätzungen i.R.d. Tarifverhandlungen. Am Ende kommt dann halt so ein Ergebnis raus.

Rührt auch daher, dass es für die Praxis (insb. für die bezügeabrechnenden Stellen) ja auch noch irgendwie praktikabel zu handhaben sein muss.
   
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Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

yellow

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Antw:Jahressonderzahlung nach Höhergruppierung
« Antwort #8 am: 13.01.2021 12:36 »
Vielen Dank für Ihre Antworten. Ganz konkret ging es in meinem Fall um eine Höhergruppierung von der E 8 Stufe 3 in E 9a (neu: Stufe 3), da ich ohne Höhergruppierung in E 8 Stufe 4 gerutscht wäre. Die Begrifflichkeiten und div. Abkürzungen sind tatsächlich nicht immer so einfach, wenn man selbst keine Verwaltungsausbildung genossen hat oder im Personalbereich gearbeitet hat.  Ich dachte, der Unterschied zwischen der E 9a und E9b läge tatsächlich im "Ende" mittlerer Dienst und "Anfang gehobener Dienst". Ein Studium habe ich nicht absolviert.

yellow

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Antw:Jahressonderzahlung nach Höhergruppierung
« Antwort #9 am: 13.01.2021 14:38 »
Wird eigentlich der Garantiebetrag, den ich nun aufgrund der Höhergruppierung erhalte, in die Bemessungsgrundlage für die Jahressonderzahlung eingerechnet?


Isie

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Antw:Jahressonderzahlung nach Höhergruppierung
« Antwort #10 am: 13.01.2021 15:38 »
Ja.