Autor Thema: Eingruppierung und Stufe  (Read 4139 times)

Flo3112

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Eingruppierung und Stufe
« am: 01.12.2020 20:31 »
Guten Abend zusammen,
die intensiven Internetrecherchen blieben leider erfolglos und ich hoffe, dass Ihr mir weiterhelfen könnt.

Eingruppierung & Stufe TVL-L

Ich bin seit dem 12/2016 an einer Schule (Haupt- und Realschule) als Vertretungslehrer eingestellt. Die Stelle habe ich zu Beginn meines Masterstudiums (Lehramt) angetreten und habe dementsprechend bereits ein abgeschlossendes Bachelorstudium. Aufgrund unterschiedlicher Stellen bin ich in dieser Zeit teilweise nicht beschäftigt gewesen (kurzer Zeitraum: Sommerferien).
Nachdem mein Vertag zu den Osterferien 2020 ausgelaufen ist, konnte ich zum 11/2020 eine erneute Stelle an der gleichen Schule antreten.

Ich wurde in der EG 10 Stufe 2 eingeordnet.

Nach meinen Recherchen ist diese Zuordnung aber nicht korrekt. Laut dem TVL-L müsste ich mit einem BA Abschluss in der EG 11 / Stufe 3 eingestuft werden.

Kann mir da jemand weiterhelfen???

Wer ist für die Eingruppierung zuständig?

Vielen Dank für Eure Bemühungen.

Liebe Grüße


Spid

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Antw:Eingruppierung und Stufe
« Antwort #1 am: 01.12.2020 20:35 »
Sicher.

TB sind unmittelbar durch die tariflichen Regelungen eingruppiert. Dazu bedarf es nicht des Tätigwerdens eines Akteurs noch bedürfte es als unmittelbare Rechtsfolge einer Zuständigkeit.

Flo3112

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Antw:Eingruppierung und Stufe
« Antwort #2 am: 01.12.2020 20:42 »
Sicher.

TB sind unmittelbar durch die tariflichen Regelungen eingruppiert. Dazu bedarf es nicht des Tätigwerdens eines Akteurs noch bedürfte es als unmittelbare Rechtsfolge einer Zuständigkeit.

Welche EG / Stufe müsste mir zugesprochen werden und wer ist der Ansprechpartner für die Korrektur?

LG

Sozialarbeiter

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Antw:Eingruppierung und Stufe
« Antwort #3 am: 01.12.2020 20:42 »
Moin Flo,
was Spid meint, ist dass Tarifbeschäftige rechtlich gesehen immer automatisch korrekt eingruppiert sind und es lediglich verschiedene Rechtsauffassungen dazu geben kann. Ein Beispiel der Realität hast du selbst vorangebracht.
Dein Arbeitgeber ist also der Rechtsmeinung, deine auszuübende Tätigkeit entspricht der EG 10 und vergütet dich entsprechend. Du bist der Rechtsauffassung, dass deine auszuübende Tätigkeit der EG11 entspricht und möchstest eine entsprechende Bezahlung.
Du kannst deinem Arbeitgeber/Chef/Personalservice/Personalamt deine Rechtsauffassung mitteilen und auffordern den Irrtum zu korrigieren. Netter ausgedrückt, kannst du ihn einfach um Korrektur bitten.

Sollte dies nicht zu deinem gewünschten Ergebnis führen, kann die Arbeitsgerichtbarkeit hier für Klarheit sorgen. Falls du dir mit deiner Eingruppierung sicher bist, könntest du Eingruppierungsfeststellungsklage beim Arbeitsgericht einreichen. Deine Eingruppierung würde dann vom Gericht festgestellt werden.
Mail-Aktion zur TV-L Tarifrunde:
Solidarisch zeigen und die Verantwortlichen in Hamburg via Mail auffordern auf eine bessere Bezahlung hinzuwirken: https://wastunfuerhamburg.de/

Ich empfehle den Thread zur Hamburg Zulage unter der Rubik Allgemeines, den ich seit 1-2 Jahren stetig füttere.

Flo3112

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Antw:Eingruppierung und Stufe
« Antwort #4 am: 01.12.2020 20:45 »
Moin Flo,
was Spid meint, ist dass Tarifbeschäftige rechtlich gesehen immer automatisch korrekt eingruppiert sind und es lediglich verschiedene Rechtsauffassungen dazu geben kann. Ein Beispiel der Realität hast du selbst vorangebracht.
Dein Arbeitgeber ist also der Rechtsmeinung, deine auszuübende Tätigkeit entspricht der EG 10 und vergütet dich entsprechend. Du bist der Rechtsauffassung, dass deine auszuübende Tätigkeit der EG11 entspricht und möchstest eine entsprechende Bezahlung.
Du kannst deinem Arbeitgeber/Chef/Personalservice/Personalamt deine Rechtsauffassung mitteilen und auffordern den Irrtum zu korrigieren. Netter ausgedrückt, kannst du ihn einfach um Korrektur bitten.

Sollte dies nicht zu deinem gewünschten Ergebnis führen, kann die Arbeitsgerichtbarkeit hier für Klarheit sorgen. Falls du dir mit einer Eingruppierung sicher bist, könntest du Eingruppierungsfeststellungsklage beim Arbeitsgericht einreichen. Deine Eingruppierung würde dann vom Gericht festgestellt werden.

Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort.

Wird die Eingruppierung von der Schule selbst oder von der Landesschulbehörde festgelegt?

Liebe Grüße

Spid

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Antw:Eingruppierung und Stufe
« Antwort #5 am: 01.12.2020 20:47 »
Einzig und allein vom Tarifvertrag.

Isie

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Antw:Eingruppierung und Stufe
« Antwort #6 am: 01.12.2020 20:57 »
@Flo3112: Die Eingruppierung richtet sich nach der Entgeltordnung Lehrkräfte. Für die Zuordnung ist zu differenzieren, ob die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis erfüllt sind oder nicht. Die Entgeltordnung enthält die Besoldungsgruppen, die für beamtete Lehrkräfte gelten würden und eine Gegenüberstellung der maßgebenden Entgeltgruppen. Unter welchen Abschnitt der Entgeltordnung fällst du? Dort ist aber nur die Entgeltgruppe geregelt, nicht aber die Stufe.

Isie

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Antw:Eingruppierung und Stufe
« Antwort #7 am: 01.12.2020 21:03 »
Wer die personalrechtlichen Befugnisse für den Abschluss des Arbeitsvertrages hat, ist üblicherweise für die Benennung der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag zuständig.

Flo3112

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Antw:Eingruppierung und Stufe
« Antwort #8 am: 01.12.2020 21:50 »
@Flo3112: Die Eingruppierung richtet sich nach der Entgeltordnung Lehrkräfte. Für die Zuordnung ist zu differenzieren, ob die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis erfüllt sind oder nicht. Die Entgeltordnung enthält die Besoldungsgruppen, die für beamtete Lehrkräfte gelten würden und eine Gegenüberstellung der maßgebenden Entgeltgruppen. Unter welchen Abschnitt der Entgeltordnung fällst du? Dort ist aber nur die Entgeltgruppe geregelt, nicht aber die Stufe.

Ich habe mein Bachelorstudium abgeschlossen und warte derzeit auf meine Masterurkunde. Als nächstes würde das Referendariat anstehen. Stand jetzt erfülle ich nicht die Kriterien für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis.
Nach meinen Informationen ist mit einem Bachelorstudium aber die EG11 vorgesehen. - oder bin ich falsch informiert ?

Spid

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Antw:Eingruppierung und Stufe
« Antwort #9 am: 01.12.2020 21:57 »
Das hängt davon ab, welche Besoldungsgruppe unter Zugrundelegung eines Beamtenverhältnisses bei Vorliegen der Voraussetzungen gegeben wäre. Das ergibt sich doch eindeutig aus der EntgO-L. Bei Deinen „Internetrecherchen“ bist Du nicht auf diese gestoßen?

Flo3112

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Antw:Eingruppierung und Stufe
« Antwort #10 am: 01.12.2020 22:03 »
Das hängt davon ab, welche Besoldungsgruppe unter Zugrundelegung eines Beamtenverhältnisses bei Vorliegen der Voraussetzungen gegeben wäre. Das ergibt sich doch eindeutig aus der EntgO-L. Bei Deinen „Internetrecherchen“ bist Du nicht auf diese gestoßen?

Laut meinen Recherchen wäre es EG11 - korrigiert mich wenn ich falsch liegen sollte.

Wie verhält es sich denn mit den Stufen, wenn ich seit 12/16 - mit kleineren Unterbrechungen - angestellt bin.

Spid

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Antw:Eingruppierung und Stufe
« Antwort #11 am: 01.12.2020 22:13 »
Da Du Dich nicht zur Besoldungsgruppe eingelassen oder wenigstens das Land genannt hast, gibt es da nichts, auf dessen Basis man etwas korrigieren könnte - oder glaubst Du, Informationen diffundieren einfach so aus Deinem Geist in den anderer? Das machte Dich zu einem eher miserablen Lehrer...

Lagen zwischen dem jetzigen und dem vorherigen Arbeitsverhältnis mehr als 6 Monate?

Flo3112

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Antw:Eingruppierung und Stufe
« Antwort #12 am: 01.12.2020 22:18 »
Da Du Dich nicht zur Besoldungsgruppe eingelassen oder wenigstens das Land genannt hast, gibt es da nichts, auf dessen Basis man etwas korrigieren könnte - oder glaubst Du, Informationen diffundieren einfach so aus Deinem Geist in den anderer? Das machte Dich zu einem eher miserablen Lehrer...

Lagen zwischen dem jetzigen und dem vorherigen Arbeitsverhältnis mehr als 6 Monate?

Entschuldigen Sie. Es handelt sich um das Bundesland Niedersachsen. Inwiefern habe ich mich nicht auf die Besoldungsgruppen eingelassen?

Ja! 24.03-11.11.20 (keine Beschäftigung)

Spid

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Antw:Eingruppierung und Stufe
« Antwort #13 am: 01.12.2020 22:29 »
In NI sind Haupt- und Realschullehrer doch in A12 - oder nicht?

Wer hätte behauptet, Du hättest Dich auf etwas eingelassen oder nicht eingelassen. Ich schrieb, daß Du Dich nicht zur Besoldungsgruppe eingelassen hast. Diese sprachliche Nuance dürfte an Hauptschulen allerdings unbedeutend sein, da da ja ohnehin keiner vernünftig die deutsche Sprache gebraucht...

Eine Unterbrechung von mehr als 6 Monaten entwertet einschlägige Berufserfahrung. Anspruch bestünde somit lediglich auf Stufe 1.

Flo3112

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Antw:Eingruppierung und Stufe
« Antwort #14 am: 01.12.2020 22:38 »
In NI sind Haupt- und Realschullehrer doch in A12 - oder nicht?

Wer hätte behauptet, Du hättest Dich auf etwas eingelassen oder nicht eingelassen. Ich schrieb, daß Du Dich nicht zur Besoldungsgruppe eingelassen hast. Diese sprachliche Nuance dürfte an Hauptschulen allerdings unbedeutend sein, da da ja ohnehin keiner vernünftig die deutsche Sprache gebraucht...

Eine Unterbrechung von mehr als 6 Monaten entwertet einschlägige Berufserfahrung. Anspruch bestünde somit lediglich auf Stufe 1.

Das ist korrekt. Die Lehrer erhalten A12! - ich verfüge allerdings „nur“ über einen Bachelorabschluss.