Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Eingruppierung und Stufe

(1/4) > >>

Flo3112:
Guten Abend zusammen,
die intensiven Internetrecherchen blieben leider erfolglos und ich hoffe, dass Ihr mir weiterhelfen könnt.

Eingruppierung & Stufe TVL-L

Ich bin seit dem 12/2016 an einer Schule (Haupt- und Realschule) als Vertretungslehrer eingestellt. Die Stelle habe ich zu Beginn meines Masterstudiums (Lehramt) angetreten und habe dementsprechend bereits ein abgeschlossendes Bachelorstudium. Aufgrund unterschiedlicher Stellen bin ich in dieser Zeit teilweise nicht beschäftigt gewesen (kurzer Zeitraum: Sommerferien).
Nachdem mein Vertag zu den Osterferien 2020 ausgelaufen ist, konnte ich zum 11/2020 eine erneute Stelle an der gleichen Schule antreten.

Ich wurde in der EG 10 Stufe 2 eingeordnet.

Nach meinen Recherchen ist diese Zuordnung aber nicht korrekt. Laut dem TVL-L müsste ich mit einem BA Abschluss in der EG 11 / Stufe 3 eingestuft werden.

Kann mir da jemand weiterhelfen???

Wer ist für die Eingruppierung zuständig?

Vielen Dank für Eure Bemühungen.

Liebe Grüße

Spid:
Sicher.

TB sind unmittelbar durch die tariflichen Regelungen eingruppiert. Dazu bedarf es nicht des Tätigwerdens eines Akteurs noch bedürfte es als unmittelbare Rechtsfolge einer Zuständigkeit.

Flo3112:

--- Zitat von: Spid am 01.12.2020 20:35 ---Sicher.

TB sind unmittelbar durch die tariflichen Regelungen eingruppiert. Dazu bedarf es nicht des Tätigwerdens eines Akteurs noch bedürfte es als unmittelbare Rechtsfolge einer Zuständigkeit.

--- End quote ---

Welche EG / Stufe müsste mir zugesprochen werden und wer ist der Ansprechpartner für die Korrektur?

LG

Sozialarbeiter:
Moin Flo,
was Spid meint, ist dass Tarifbeschäftige rechtlich gesehen immer automatisch korrekt eingruppiert sind und es lediglich verschiedene Rechtsauffassungen dazu geben kann. Ein Beispiel der Realität hast du selbst vorangebracht.
Dein Arbeitgeber ist also der Rechtsmeinung, deine auszuübende Tätigkeit entspricht der EG 10 und vergütet dich entsprechend. Du bist der Rechtsauffassung, dass deine auszuübende Tätigkeit der EG11 entspricht und möchstest eine entsprechende Bezahlung.
Du kannst deinem Arbeitgeber/Chef/Personalservice/Personalamt deine Rechtsauffassung mitteilen und auffordern den Irrtum zu korrigieren. Netter ausgedrückt, kannst du ihn einfach um Korrektur bitten.

Sollte dies nicht zu deinem gewünschten Ergebnis führen, kann die Arbeitsgerichtbarkeit hier für Klarheit sorgen. Falls du dir mit deiner Eingruppierung sicher bist, könntest du Eingruppierungsfeststellungsklage beim Arbeitsgericht einreichen. Deine Eingruppierung würde dann vom Gericht festgestellt werden.

Flo3112:

--- Zitat von: Sozialarbeiter am 01.12.2020 20:42 ---Moin Flo,
was Spid meint, ist dass Tarifbeschäftige rechtlich gesehen immer automatisch korrekt eingruppiert sind und es lediglich verschiedene Rechtsauffassungen dazu geben kann. Ein Beispiel der Realität hast du selbst vorangebracht.
Dein Arbeitgeber ist also der Rechtsmeinung, deine auszuübende Tätigkeit entspricht der EG 10 und vergütet dich entsprechend. Du bist der Rechtsauffassung, dass deine auszuübende Tätigkeit der EG11 entspricht und möchstest eine entsprechende Bezahlung.
Du kannst deinem Arbeitgeber/Chef/Personalservice/Personalamt deine Rechtsauffassung mitteilen und auffordern den Irrtum zu korrigieren. Netter ausgedrückt, kannst du ihn einfach um Korrektur bitten.

Sollte dies nicht zu deinem gewünschten Ergebnis führen, kann die Arbeitsgerichtbarkeit hier für Klarheit sorgen. Falls du dir mit einer Eingruppierung sicher bist, könntest du Eingruppierungsfeststellungsklage beim Arbeitsgericht einreichen. Deine Eingruppierung würde dann vom Gericht festgestellt werden.

--- End quote ---

Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort.

Wird die Eingruppierung von der Schule selbst oder von der Landesschulbehörde festgelegt?

Liebe Grüße

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version