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Eingruppierung und Stufe

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Spid:
Einzig und allein vom Tarifvertrag.

Isie:
@Flo3112: Die Eingruppierung richtet sich nach der Entgeltordnung Lehrkräfte. Für die Zuordnung ist zu differenzieren, ob die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis erfüllt sind oder nicht. Die Entgeltordnung enthält die Besoldungsgruppen, die für beamtete Lehrkräfte gelten würden und eine Gegenüberstellung der maßgebenden Entgeltgruppen. Unter welchen Abschnitt der Entgeltordnung fällst du? Dort ist aber nur die Entgeltgruppe geregelt, nicht aber die Stufe.

Isie:
Wer die personalrechtlichen Befugnisse für den Abschluss des Arbeitsvertrages hat, ist üblicherweise für die Benennung der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag zuständig.

Flo3112:

--- Zitat von: Isie am 01.12.2020 20:57 ---@Flo3112: Die Eingruppierung richtet sich nach der Entgeltordnung Lehrkräfte. Für die Zuordnung ist zu differenzieren, ob die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis erfüllt sind oder nicht. Die Entgeltordnung enthält die Besoldungsgruppen, die für beamtete Lehrkräfte gelten würden und eine Gegenüberstellung der maßgebenden Entgeltgruppen. Unter welchen Abschnitt der Entgeltordnung fällst du? Dort ist aber nur die Entgeltgruppe geregelt, nicht aber die Stufe.

--- End quote ---

Ich habe mein Bachelorstudium abgeschlossen und warte derzeit auf meine Masterurkunde. Als nächstes würde das Referendariat anstehen. Stand jetzt erfülle ich nicht die Kriterien für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis.
Nach meinen Informationen ist mit einem Bachelorstudium aber die EG11 vorgesehen. - oder bin ich falsch informiert ?

Spid:
Das hängt davon ab, welche Besoldungsgruppe unter Zugrundelegung eines Beamtenverhältnisses bei Vorliegen der Voraussetzungen gegeben wäre. Das ergibt sich doch eindeutig aus der EntgO-L. Bei Deinen „Internetrecherchen“ bist Du nicht auf diese gestoßen?

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