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Eingruppierung und Stufe

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Flo3112:

--- Zitat von: Spid am 01.12.2020 21:57 ---Das hängt davon ab, welche Besoldungsgruppe unter Zugrundelegung eines Beamtenverhältnisses bei Vorliegen der Voraussetzungen gegeben wäre. Das ergibt sich doch eindeutig aus der EntgO-L. Bei Deinen „Internetrecherchen“ bist Du nicht auf diese gestoßen?

--- End quote ---

Laut meinen Recherchen wäre es EG11 - korrigiert mich wenn ich falsch liegen sollte.

Wie verhält es sich denn mit den Stufen, wenn ich seit 12/16 - mit kleineren Unterbrechungen - angestellt bin.

Spid:
Da Du Dich nicht zur Besoldungsgruppe eingelassen oder wenigstens das Land genannt hast, gibt es da nichts, auf dessen Basis man etwas korrigieren könnte - oder glaubst Du, Informationen diffundieren einfach so aus Deinem Geist in den anderer? Das machte Dich zu einem eher miserablen Lehrer...

Lagen zwischen dem jetzigen und dem vorherigen Arbeitsverhältnis mehr als 6 Monate?

Flo3112:

--- Zitat von: Spid am 01.12.2020 22:13 ---Da Du Dich nicht zur Besoldungsgruppe eingelassen oder wenigstens das Land genannt hast, gibt es da nichts, auf dessen Basis man etwas korrigieren könnte - oder glaubst Du, Informationen diffundieren einfach so aus Deinem Geist in den anderer? Das machte Dich zu einem eher miserablen Lehrer...

Lagen zwischen dem jetzigen und dem vorherigen Arbeitsverhältnis mehr als 6 Monate?

--- End quote ---

Entschuldigen Sie. Es handelt sich um das Bundesland Niedersachsen. Inwiefern habe ich mich nicht auf die Besoldungsgruppen eingelassen?

Ja! 24.03-11.11.20 (keine Beschäftigung)

Spid:
In NI sind Haupt- und Realschullehrer doch in A12 - oder nicht?

Wer hätte behauptet, Du hättest Dich auf etwas eingelassen oder nicht eingelassen. Ich schrieb, daß Du Dich nicht zur Besoldungsgruppe eingelassen hast. Diese sprachliche Nuance dürfte an Hauptschulen allerdings unbedeutend sein, da da ja ohnehin keiner vernünftig die deutsche Sprache gebraucht...

Eine Unterbrechung von mehr als 6 Monaten entwertet einschlägige Berufserfahrung. Anspruch bestünde somit lediglich auf Stufe 1.

Flo3112:

--- Zitat von: Spid am 01.12.2020 22:29 ---In NI sind Haupt- und Realschullehrer doch in A12 - oder nicht?

Wer hätte behauptet, Du hättest Dich auf etwas eingelassen oder nicht eingelassen. Ich schrieb, daß Du Dich nicht zur Besoldungsgruppe eingelassen hast. Diese sprachliche Nuance dürfte an Hauptschulen allerdings unbedeutend sein, da da ja ohnehin keiner vernünftig die deutsche Sprache gebraucht...

Eine Unterbrechung von mehr als 6 Monaten entwertet einschlägige Berufserfahrung. Anspruch bestünde somit lediglich auf Stufe 1.

--- End quote ---

Das ist korrekt. Die Lehrer erhalten A12! - ich verfüge allerdings „nur“ über einen Bachelorabschluss.

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