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Richtige Beschränkungen oder "nur" Empfehlungen an Weihnachten?
Ozymandias:
--- Zitat von: CmdrMichael am 04.12.2020 13:00 ---
--- Zitat von: Ozymandias am 04.12.2020 12:15 ---Die Mortalität steht in keinem Verhältnis zu den Einschränkungen von Grundrechten und wirtschaftlichen Schäden.
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Unabhängig davon, dass die Mortalität ja vermutlich gerade aufgrund der Maßnahmen niedriger ist, als sie ohne diese äre.
Das ist ein valider Diskussionspunkt. Was für Einschränkungen sind bei dieser Pandemie berechtigt?
Ich finde es auch nicht richtig, dass der Großteil der Einschränkungen auf Gastronomie/Künstler/Beherbergung entfällt.
Die meisten anderen Bereiche konnten ja zumindest weiter öffnen, aber diese Bereiche waren besonders schlimm betroffen.
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Da gäbe es aber andere bessere Maßnahmen. Wie z.B. endlich mal die selbstgehäkelten Masken zu verbieten.
Die waren vielleicht im März angebracht, als es keine OP-Masken oder FFP-2 zu kaufen gab. Das sind medizinische Produkte die nutzvoll sind. Die selbstgehäkelten Masken sind mittlerweile nur noch Mode-Accessoires.
Besonders kurios wird es auch dann, wenn man Nagel- und Kosmetikstudios monatelang schließt, sich aber kein Politiker ohne Make-up ins TV traut.
Wer und wie viele sich in Privatwohnungen aufhalten geht den Staat schlichtwegs nichts an. Bei einer Geburtstagparty mit 10 Gästen bekam jeder ein 400 Euro Bußgeld. Da werden Ordnungswidrigkeiten erfunden, um Haushaltslöcher zu stopfen.
Hier wären auch unabhängige Richter gefragt. Aber wer sich zu stark aus dem Fenster gegen die eigene Landesregierung lehnt, der beerdigt seine Karriere.
Novus:
Es ist wohl eher ein Problem der Politik - wessen Brot ich ess... Wer Wahlen gewinnen will muss sich genau überlegen welchen Kurs er jetzt fährt.
Höchstproblematisch - Restaurants zu schließen aber Massagen erlauben; Schulen sind offen aber Sportvereine dürfen keinen Tennisunterricht halten. Abstand im Freien fordern und durchsetzen aber im ÖNV kuscheln dutzende in einem Buss.
Und dann gibt es noch Betriebe die von Coronaauszahlungen profitieren und sich sanieren können während andere pleite gehen aufgrund des faktischen Berufsverbotes.
Und dann wird nicht mal auf die Spezialisten gehört; was die Hausfrau mit 3 Heilpraktikerausbildungen auf Youtube von sich gibt wird sogleich geglaubt, aber was der Spezialist nach 12 Jahren Studium und 20 Jahren Berufserfahrung erklärt wird hinterfragt und abgelehnt.
Naja die Bildungslandschaft hierzulande ist nicht so weit weg vom mittleren Westen der USA :)
WasDennNun:
--- Zitat von: BAT am 04.12.2020 13:21 ---Na ja, das verstehe ich Kern ja auch. Wenn Massenveranstaltungen, sei es bei der Arbeit oder im ÖPNV weiterhin erlaubt sind, zudem Schadensminderung vom Staat verboten wird (Ferienhaus statt Wohnung), könnte man in Versuchung kommen, sich seine Regelungen zu machen.
Aber sollte man das? Zumindest abhängig von irgendeiner Regelung?
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Natürlich sollte man gegen solche Regelungen klagen, wenn sie eben Verfassungswidrig, weil unverhältnismäßig sind.
Aber wenn ich mich mit 3 Leuten zu einer Besprechung treffen darf, warum sollte ich mich nicht zu einer Skatrunde treffen dürfen.
Das eine ginge auch als Telko, dass andere übers Internet.
Wenn verboten, dann beides verboten, sonst willkürlich und unverhältnismäßig.
BAT:
--- Zitat von: WasDennNun am 04.12.2020 15:57 ---
Natürlich sollte man gegen solche Regelungen klagen, wenn sie eben Verfassungswidrig, weil unverhältnismäßig sind.
Aber wenn ich mich mit 3 Leuten zu einer Besprechung treffen darf, warum sollte ich mich nicht zu einer Skatrunde treffen dürfen.
Das eine ginge auch als Telko, dass andere übers Internet.
Wenn verboten, dann beides verboten, sonst willkürlich und unverhältnismäßig.
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Den Klagen wird aber meist erst stattgegeben, wenn das Kind schon in den Brunen gefallen ist, gerade bei Reiseverboten ist und war das so. Völlig unverständlich, warum man nicht endlich auf das Verhalten abstellt und nicht auf den Ort des Verhaltens. Zumal das iim Einklang mit den Virolegen ist. Naja, und die Prävention wurde ja fast völlig vernachlässigt, und anschließend ist der Bürger schuld, der Vieles schon lange angemahnt hatte (5 G, Kerosin, Gesundheitssystem, etc.)
Aber bringt eine Diskussion in der Sache etwas?
Obwohl ich in der Sache völlig anderer Meinung bin (Schweden!), hätte ich als Politiker fast genau diese Maßnahmen gewollt. Die Zustimmungswerte sind enorm!
Novus:
--- Zitat von: BAT am 04.12.2020 16:31 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 04.12.2020 15:57 ---
Natürlich sollte man gegen solche Regelungen klagen, wenn sie eben Verfassungswidrig, weil unverhältnismäßig sind.
Aber wenn ich mich mit 3 Leuten zu einer Besprechung treffen darf, warum sollte ich mich nicht zu einer Skatrunde treffen dürfen.
Das eine ginge auch als Telko, dass andere übers Internet.
Wenn verboten, dann beides verboten, sonst willkürlich und unverhältnismäßig.
--- End quote ---
Den Klagen wird aber meist erst stattgegeben, wenn das Kind schon in den Brunen gefallen ist, gerade bei Reiseverboten ist und war das so. Völlig unverständlich, warum man nicht endlich auf das Verhalten abstellt und nicht auf den Ort des Verhaltens. Zumal das iim Einklang mit den Virolegen ist. Naja, und die Prävention wurde ja fast völlig vernachlässigt, und anschließend ist der Bürger schuld, der Vieles schon lange angemahnt hatte (5 G, Kerosin, Gesundheitssystem, etc.)
Aber bringt eine Diskussion in der Sache etwas?
Obwohl ich in der Sache völlig anderer Meinung bin (Schweden!), hätte ich als Politiker fast genau diese Maßnahmen gewollt. Die Zustimmungswerte sind enorm!
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Schweden ist gerade auf den "Deutschen" Weg umgeschenkt ...
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