Hallo zusammen,
ich arbeite nach einem monatlichen Dienstplan im Wechselschichtsystem. In meinem ersten Dienstmonat (August 2020) habe ich aufgrund von Einweisung in die neuen Aufgaben keinen Nachdienst absolviert. Dafür aber Früh- und Spätdienst und Arbeit am Wochenende.
Unstrittig ist, dass grundsätzlich die 105 EUR Wechselschichtzulage gezahlt wird, nur verweigert man mir diese für den ersten Monat ohne Nachtschicht.
Wie seht ihr das? Müsste dann nicht zumindest die Schichtzulage nach §8 Abs. 8 gezahlt werden?
Danke für eure Rückmeldung!