Das Anforderungsprofil legt der AG fest. Die Anforderungen in Ausschreibungen öffentlicher AG sind für diesen verbindlich. Es kommt mithin auf die Ausschreibung an, ob die Bewerbung zu berücksichtigen ist. Es gibt genügend Stellenausschreibungen, bei denen keine berufliche Qualifikation oder Studienabschluss gefordert sind - Kontaktnachverfolgung, Bauhof, Straßenreinigung, Pforte...
Ja, dass die Ausschreibung entsprechend gebunden ist, habe ich mir gedacht - vielen Dank für die Erläuterung des „zwingenden“ Aspekts.
Nur ist in den meisten Ausschreibungen häufig von“vergleichbaren Abschlüssen“ die Rede. Zum Beispiel:
„eine Ausbildung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst oder einen Verwaltungslehrgang II oder eine vergleichbare Ausbildung“
Vielleicht ein schlechtes Beispiel, da ich ja kein BWL-Studium oder Ähnliches abgeschlossen haben. Wäre dies sonst vergleichbar?
Gibt es Weiterbildungsmöglichkeiten, die zusammen mit meinem Studium in diesem Fall als „vergleichbarer Abschluss” gelten könnten? Oder ist eben genau dies dann Ermessenssache?
Ebenso frage ich mich, welche beruflichen Möglichkeiten ich mit meinem Abschluss überhaupt habe.
Ist mein Bachelor mit anderen Ausbildungen gleichzusetzen? Welche Befähigung hätte ich damit erreicht? Oder ganz plump gesagt: keine? In welchen Bereichen seht ihr die realistischsten Möglichkeiten?
Oder sollte ich es einfach mal überall dort versuchen, wo meinerseits Interesse besteht und telefonisch erfragen, ob meine Bewerbung zu berücksichtigen wäre?
Fragen über Fragen...
Vielen Dank für eure Antworten!