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Mit Bachelor of Arts in den öffentlichen Dienst

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aloas:
Hallo zusammen,

ich habe eine ganz allgemeine Frage zu Einstiegsmöglichkeiten im öffentlichen Dienst.

Ich habe meinen Bachelor of Arts  erfolgreich absolviert (Lehramt Gym/Ges, Deutsch und eine Fremdsprache). Ob Lehramt tatsächlich die richtige Entscheidung war, weiß ich aktuell nicht. Gerne würde ich daher erstmal im öffentlichen Dienst arbeiten - auch befristet in der Verwaltung, Jugendamt oder Ähnliches, um dann später nochmal weiterzumachen.

Weiß jemand, ob man mit dem Bachelor überhaupt in den öffentlichen Dienst kommt?
Wie würde man da eingestuft?
Ich lese in den Stellenbeschreibungen oft etwas von 'Verwaltungslehrgang I und II' oder 'vergleichbare Abschlüsse'. Was wäre denn ein vergleichbarer Abschluss?
Gibt es Bereiche, in denen eine Anstellung realistisch ist? Oder gibt es keine Chance?

Noch ein weiterer Hinweis: Im November nächsten Jahres habe ich den Master of Education fertig. Bereits ab Juli möchte ich im besten Fall Vollzeit arbeiten.

Freue mich über eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus!

Spid:
Sicher.
Das kommt auf das anzuwendende Tarifregime an.
Das liegt im Ermessen des Ausschreibenden.
Sicher.
Würde ich nicht so sehen.

WasDennNun:

--- Zitat von: aloas am 03.12.2020 10:02 ---Hallo zusammen,

ich habe eine ganz allgemeine Frage zu Einstiegsmöglichkeiten im öffentlichen Dienst.

Ich habe meinen Bachelor of Arts  erfolgreich absolviert (Lehramt Gym/Ges, Deutsch und eine Fremdsprache). Ob Lehramt tatsächlich die richtige Entscheidung war, weiß ich aktuell nicht. Gerne würde ich daher erstmal im öffentlichen Dienst arbeiten - auch befristet in der Verwaltung, Jugendamt oder Ähnliches, um dann später nochmal weiterzumachen.

Weiß jemand, ob man mit dem Bachelor überhaupt in den öffentlichen Dienst kommt?
Wie würde man da eingestuft?

--- End quote ---
Jeder kann in den öD.
Eingestuft wirst du in Stufe 1, da keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt.
Eingruppiert je nach auszuübenden Tätigkeiten. Die Ausbildung ist für die Eingruppierung zunächst irrelevant.

Ob jemand in der Verwaltung deine Fähigkeiten benötigt? Eher weniger.
In anderen Bereichen (Jugendamt,...), wo man deine Sprachkenntnisse benötig evtl. schon eher.

Schau dich doch einfach nach den Stellen um die angeboten werden und wenn du da etwas findest, dann rufe die entsprechend an.

aloas:
Vielen Dank für die beiden Antworten - habe gar nicht mit einer so schnellen Rückmeldung gerechnet.
Das klingt ja zunächst ganz positiv.

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Jeder kann in den öD.
Eingestuft wirst du in Stufe 1, da keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt.
Eingruppiert je nach auszuübenden Tätigkeiten. Die Ausbildung ist für die Eingruppierung zunächst irrelevant.

Ob jemand in der Verwaltung deine Fähigkeiten benötigt? Eher weniger.
In anderen Bereichen (Jugendamt,...), wo man deine Sprachkenntnisse benötig evtl. schon eher.

Schau dich doch einfach nach den Stellen um die angeboten werden und wenn du da etwas findest, dann rufe die entsprechend an.
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Auf welche Stellen könnte ich mich denn überhaupt bewerben? Gibt es da irgendwelche Vorgaben oder liegt es tatsächlich immer im Ermessen der entsprechenden Behörde? Kann man als Externer schon vorher förderliche Weiterbildungen machen?
Wenn natürlich ein Jurist gefragt ist, werde ich mich natürlich nicht bewerben - von solchen spezifischen Ausschreibungen sei also abgesehen.

Lars73:
Du kannst dich auf die Stellenausschreibungen bewerben bei denen du die genannten zwingenden Voraussetzung erfüllst.

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