Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Dienstzeiten anrechnen lassen fürs Dienstjubiläum

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Sebastian84:
Hallo Zusammen,

bevor ich letztes Jahr zum Land gewechselt bin, war ich seit Anfang 20 immer im kommunalen öffentlichem Dienst (Stadt, Landkreis etc.) als Angestellter beschäftigt.

Da ich jetzt relativ neu beim Land bin, wäre mein erstes Jubiläum erst 2044.

Jetzt habe ich gelesen, dass man sich Zeiten im öffentlichen Dienst anrechnen lassen kann. Mein Personalsachbearbeiter teilte mir aber mit, dass nur Zeiten beim Land angerechnet werden können.
Ist das so richtig?

Danke und Gruß
Sebastian

Spid:
Nein.

blondie:
das kann man recht leicht googeln.

Wenn die Beschäftigten zwischen Arbeitgebern wechseln, die vom Geltungsbereich des TVöD oder des TV-L erfasst werden, werden die Zeiten bei dem anderen Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt.

was_guckst_du:
..es werden sogar Wehrdienstzeiten angerechnet...

Spid:
Nein.

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