Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Dienstzeiten anrechnen lassen fürs Dienstjubiläum

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Sebastian84:

--- Zitat von: blondie am 03.12.2020 14:39 ---das kann man recht leicht googeln.

Wenn die Beschäftigten zwischen Arbeitgebern wechseln, die vom Geltungsbereich des TVöD oder des TV-L erfasst werden, werden die Zeiten bei dem anderen Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt.

--- End quote ---

Es ist nicht so, dass ich das nicht nachgeschlagen habe. Aber meine Personalsachbearbeiterin war gerade extremst sicher, dass das nicht möglich sei. Ich habe ihr gesagt, dass ich das jetzt "beantrage" und dann die schriftliche Begründung für die Nichtanrechnung haben möchte.

was_guckst_du:

--- Zitat von: Spid am 03.12.2020 15:00 ---Nein.

--- End quote ---

ok...bei Spid nicht und bei mir doch ;D

blondie:
bei mir auch ;)

Spid:
Die Berücksichtigung der Beschäftigungszeit muß nicht beantragt werden.

Wehrdienstzeiten sind lediglich unter besonderen Umständen anzurechnen: bei allen AG solche Zeiten, die vom Arbeitsplatzschutzgesetz erfaßt werden, denn das ist ja so, als wäre man nie weg gewesen, im öD zusätzlich SaZ-Zeiten unter bestimmten Bedingungen.

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