Autor Thema: [Allg] Wechsel Bundesbeamter auf Probe Landesbeamter in höherer Besoldungsgruppe  (Read 6126 times)

neuerbeamter

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Guten Abend liebe Community!

Durch Zufall bin ich nach 15 Jahren in der freien Wirtschaft in einer obersten Bundesbehörde gelandet.

Dort bin ich seit ein paar Monaten in der A 14 auf Probe verbeamtet.

Ausgerechnet jetzt wurde in einem Bundesland eine attraktive und deutlich besser besoldete Stelle (Besoldungsordnung B) ausgeschrieben, auf die mein berufliches Profil sehr gut passt. Und ich würde mich bestimmt lang ärgern, wenn ich mich allzu fahrlässig nicht bewerben würde.

Als Angestellter würde ich mich einfach bewerben, bei Erfolg einen AT-Vertrag bekommen und fertig ist die Kiste.

Jetzt kommen allerdings bei mir einige Aspekte zusammen:

  • Kann ich als Beamter auf Probe überhaupt den Dienstherren wechseln? Bzw. ist das eine gute Idee?
  • Kann ich vom Bund ins Land wechseln. Und ist das wiederum eine gute Idee?
  • Und vor allem: bringt mir als Beamter der Wechsel überhaupt etwas? Oder verbleibe ich erstmal in der A 14 – wegen Verbot der Sprungbeförderung etc.?
Ich habe mich zwar bereits mit dem Dienstrecht umfassend auseinandergesetzt. Aber diese Kombination scheint gleich drei Facetten zu umfassen, zu denen ich nichts verbindliches finde.

Hat jemand von euch Erfahrungen?

Viele Grüße und großen Dank schon mal vorab für eure Infos zum Thema!
« Last Edit: 07.12.2020 03:00 von Admin2 »

CmdrMichael

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* Kann ich als Beamter auf Probe überhaupt den Dienstherren wechseln? Bzw. ist das eine gute Idee?
Stichwort ist: Abordnung mit dem Ziel der Versetzung. Solange man sich mit dem alten Dienstherren beim Wechsel nicht überwirft, ist das eigentlich relativ risikolos. Man wird zur anderen Behörde abgeordnet. Nach 6 Monaten Probezeit wechselt man dann dauerhaft oder der neue Dienstherr übernimmt einen nicht und man wird zurückgeschickt und landet (in der Regel) auf seinem alten Dienstposten.
Ob das auch als Beamter auf Probe geht, wird dir das Personalreferat sagen können.

* Kann ich vom Bund ins Land wechseln. Und ist das wiederum eine gute Idee?
Am ehesten wird dir dazu das Personalreferat deiner neuen Wunschbehörde eine Auskunft geben können.

* Und vor allem: bringt mir als Beamter der Wechsel überhaupt etwas? Oder verbleibe ich erstmal in der A 14 – wegen Verbot der Sprungbeförderung etc.?
Auch hier das Personalreferat fragen.
Erfahrungsbericht: Wir haben einige Beamte, die bei ihrer alten Behörde einen gD-Dienstposten hatten, aber berufsbegleitend den Master gemacht haben. Da ihre alte Behörde keine passenden hD-Dienstposten hatte, haben die sich bei uns auf eine hD-Dienstposten beworben. Sie wurden dann zu uns in ihrer aktuellen Besoldungsgruppe abgeordnet. Nach der Probezeit von einem halben Jahr und der finalen Versetzung wurden sie dann außer Konkurrenz im Rahmen der Mindestfristen (meiner Erinnerung nach jährlich) auf die jeweils nächste Besoldungsgruppe hochgestuft, bis sie die A13 hatten.

neuerbeamter

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Vielen Dank, CmdrMichael! Das sind gute Anmerkungen und Erfahrungswerte. Ich werde mich dann mal mit der ausschreibenden Behörde in Verbindung setze. Einen schönen Nikolaus und Advent! Und noch mal danke!

Organisator

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  • Kann ich als Beamter auf Probe überhaupt den Dienstherren wechseln? Bzw. ist das eine gute Idee?
  • Kann ich vom Bund ins Land wechseln. Und ist das wiederum eine gute Idee?
  • Und vor allem: bringt mir als Beamter der Wechsel überhaupt etwas? Oder verbleibe ich erstmal in der A 14 – wegen Verbot der Sprungbeförderung etc.?

3 x ja.
1. Das "Probe" bezieht sich auf die beamtenrechtliche Erprobung. Dies kann auch auf unterschiedlichen Dienstposten erfolgen. Insoweit ist ein Dienstpostenwechsel (Versetzung, ggf. zunächst abgeordnet) auch in der Probezeit möglich. Da hat das Personalreferat nix zu melden.

2. Die Wechselrichtigung ist egal. Ob das eine gute oder schlechte Idee ist, hängt von den weiteren Umständen ab. Manche Länder besolden z.B. schlechter als der Bund. Auch hier hat das Personalrereferat nichts zu melden.

3. Ja, du bleibst zunächst in deinem statusrechtlichen Amt. Eine Beförderung während der Probezeit ist nicht in allen Ländern möglich. Eine Ernennung in ein B-besoldetes Amt kann auch direkt erfolgen und stellt keine Sprungbeförderung dar, hierbei kommt es jedoch auf die Tätigkeit an. Leiter / Vizeleiter von Behörden z.B.

neuerbeamter

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Vielen, vielen Dank für die klaren Antworten, Organisator! Das klingt ja wirklich ermutigend!