Hallo liebe Forenmitglieder. Leider habe ich zu diesem Thema nur einen Beitrag gefunden, der meine Frage jedoch nicht beantworten konnte.
Folgender Sachverhalt:
Ein Kollege hat nach seinem Bachelor of Laws auf einer Stelle nach A10 angefangen (natürlich nur A9 erhalten), nach knapp 3 Jahren hat er eine Stelle nach A11 bekommen (Arbeitsgruppenleitung), bekam aber natürlich weiter A9, da er noch in der Beförderungssperre war. Nach Ablauf der insgesamt 4 Jahre mit A9, hat er dann A10 erhalten und wollte den Zuschlag nach §59 LBesG NRW beantragen, da er ja nun schon seit mehr als einem Jahr auf einer A11 Stelle saß. Dieser wurde jedoch abgelehnt. Leider konnte er mir nicht erklären, wieso der Antrag abgelehnt wurde. Nun die Frage- wann greift dieser § überhaupt wenn nicht in dem Fall? Dass er z.B. bei A9 innerhalb der 4 Jahre nach der Ausbildung nicht greift, leuchtet mir ein, aber wieso danach nicht, wenn man wie er auf A11 sitzt, aber nur A10 bekommt, oder aber A9 bekommt, obwohl man nach Ablauf der Zeit eigentlich A10 bekommen müsste usw usw
Ich habe versucht an den Kommentar zu kommen, leider ohne Erfolg, also bitte nicht lynchen, wenn ich etwas überlesen / übersehen habe. Danke