Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 &Mitbewerber A14

<< < (3/13) > >>

BStromberg:

--- Zitat von: Neuer12 am 09.12.2020 07:58 ---Wenn ich Recht bekomme, bekomme ich dann automatisch die Stelle?

--- End quote ---

Nicht unmittelbar.

Es besteht im Obsiegensfall zunächst einmal nur der Primäranspruch, dass die Stelle nicht besetzt wird mit jmd. anderen und dann bekommt man einen Anspruch auf Durchführung eines korrekten/ermessensfehlerfreien Verfahrens.

Meist machen die Verwaltungsgerichte den Streitparteien aber durch die Blume oder sogar recht deutlich klar, dass die Konkurrentin/Klägerin (nach Sach- und Aktenlage) i.R.d. Bestenauslese zu nehmen wäre... das ist aber nur ein mittelbares Ergebnis aus dem Gerichtsprozess. Vielleicht schließt man aber auch einen (wie auch immer gearteten) Vergleich, der die Behörde dann natürlich bindet... man weiß es nicht!

Wäre nicht das erste Mal, dass ein Bewerbungsverfahren so nochmal neu gestartet wird und dann "ein lachender Dritter" aus dem Hut gezaubert wird bzw. urplötzlich aus dem Nichts auftaucht  ;D

Neuer12:
Auf deutsch:
Man selbst hat meistens nix davon außer Ärger und dass man dann zukünftig erst Recht keine Chancen auf einen ähnlichen Job hat?

Wie schätzt ihr überhaupt die Chancen bei diesem Sachverhalt ein?
Eindeutig oder eher weniger Chancen?

Lars73:
Es gibt Fälle wo es quasi nur noch eine mögliche Entscheidung gibt. Da hat man dann die Chance auch tatsächlich die Stelle zu erstreiten. Zumindest sind für beamte die Chancen signifikant höher als im Tarifbeschäftigten Bereich. Es kommt immer darauf an welchen Fehler man im Verfahren angreift. (Lässt sich der Fehler korrigieren und führt der zum Abbruch des Verfahrens. Gibt es nur noch eine denkbare Entscheidung nach Korrektur...)

Wenn ein Dienstherr geschickt agiert hat, besteht kaum eine Chancen. Es kommt vor, dass erschreckende Fehler gemacht werden (und auch aus den Akten erkennbar sind). Dann hat man Chancen die Stelle zu erhalten. In der beschriebenen Konstellation ist die Chance vermutlich eher gering.

was_guckst_du:
...da die Konkurrentin erst seit kurzem die A14 Stelle inne hat, kann es sich bei der dort vorgenommenen Beurteilung eigentlich nur um eine Anlassbeurteilung handeln...

...hier wäre vielleicht folgendes Urtel des OVG Sachsen-Anhalt interessant:
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/MWRE200001740

Gewerbeaufsichtbeamter:
Dei Frage ist ja auch falls man daas Verfahren gewinnt, inwieweit du dann an dieser Schule verbrannt bist. Du schriebst ja sleber der Schulleiter möchte deine Konkurrentin haben

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version